Die Polizeibeamten in Bayern kommen aufgrund der Äußerung von Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein, dass „man mit zwei Maß Bier noch Auto fahren kann“ nun in eine schwierige Lage. Wie dem SPD-Landtagsabgeordneten Reinhold Strobl berichtet wurde, gibt es eine Richtlinie des Innenministeriums für die bayerische Polizei, nachdem bei der Verfolgung von Trunkenheitsfahrten ein „Verfolgungs-Index“ von 1:5 zu beachten sei.
Das würde bedeuten, dass für jeden Unfall unter Alkoholeinwirkung mindestens fünf folgenlose (also unfallfreie) Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr (auch Anzeigen im Ordnungswidrigkeitenbereich zwischen 0,5 und 0,8 Promille) erstattet werden sollten. Das heißt, bei angenommenen 100 Unfällen mit Trunkenheit im Jahr müssten gleichzeitig 500 folgenlose Trunkenheitsfahrten angezeigt werden.
Bei den Dienststellenleiterbesprechungen (sowohl auf Direktions- als auch auf Präsidiumsebene) seien die Dienststellenleiter (seit gut drei Jahren – und damit noch unter der Amtszeit von Beckstein als Innenminister) aufgefordert worden, in ihrem Bereich auf die Beamten einzuwirken, diesen Index zu erreichen. Das Ministerium habe die Verfolgung von Trunkenheitsfahrten seit Jahren als Jahresziel für die Polizei vorgegeben. Aufgrund dieser Information will MdL Strobl nun vom jetzigen Ministerpräsidenten wissen, ob es hier tatsächlich eine Anweisung gibt und wenn ja, ob es dazu ein Schreiben des Ministeriums gibt. Weiter würde den SPD-Abgeordneten interessieren, ob die Staatsregierung nun aufgrund der Äußerung von Beckstein, das „man mit zwei Maß Bier noch Auto fahren kann“, diese Weisung abgeändert werden soll. Strobl: "Können sich betrunkene Autofahrer jetzt auf die Äußerung von Beckstein berufen? Und wie sollen sich die Polizisten dann verhalten?"
Es stelle sich die Frage, ob einzelne Beamte bei Nichterfüllung der Anweisung in ihrer periodischen (alle drei Jahre) Beurteilung eine schlechtere Punktezahl erhalten als jene, die den Index erfüllen. Die Folge wiederum könnte sein, dass ein Beamter, welcher den Index nicht erfüllt, später oder gar nicht befördert wird. Strobl: „Jetzt wundert mich nicht mehr, dass sich Beckstein mit Schauspielern in Uniform abbilden ließ. Wahrscheinlich hat sich kein Polizeibeamter mehr gefunden, der bereit gewesen wäre, sich mit Beckstein abbilden zu lassen! Außerdem hätte er dann ein Dienstvergehen begangen." Fest stehe auch, so Strobl, dass Beckstein mit seiner Äußerung der Sicherheit im Straßenverkehr einen Bärendienst erwiesen habe. Jugendliche und Erwachsene hätten sich auf die Frage verständigt: „Wer fährt heim?“ Der Unvernunft von Beckstein würde Gott sei Dank die Vernunft der Autofahrer entgegenstehen.
Reinhold Strobl, MdL (SPD)
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