MdB Marianne Schieder antwortet dem Präsidenten des Sparkassenverbandes Bayern.
Die Auswirkungen der künftigen Eigenkapitalvorschriften („Basel III“) auf die Kreditvergabe der bayerischen Sparkassen nahm der Präsident des Sparkassenverbandes Bayern, Theo Zellner, zum Anlass, an die SPD Bundestagsabgeordnete zu schreiben.
Er kritisiert in seinem Schreiben, dass der derzeit vorliegende Entwurf zur Umsetzung von Basel III auf die Verhältnisse international tätiger Großbanken zugeschnitten sei und nicht die Belange der regional tätigen Genossenschaftsbanken und Sparkassen berücksichtige. Ganz gravierende zusätzliche Auswirkungen auf die bayerischen Sparkassen hätte auch der vorgesehene Abzug sog. indirekter Beteiligungen vom Kernkapital.
In ihrem Antwortschreiben teilt MdB Marianne Schieder die Befürchtungen Theo Zellners. Sie weist darauf hin, dass die SPD schon frühzeitig gefordert habe, dass die Umsetzung von Basel II im Wege einer Richtlinie erfolgen müsse, damit nationale Besonderheiten, wie die spezifischen Bedingungen der Finanzverbünde von Genossenschaftsbanken und Sparkassen, Rechnung getragen werden könne. Wörtlich schreibt sie: „Die Umsetzung der neuen EU-Eigenkapitalvorschriften nunmehr als Verordnung, so wie es auch die Bundesregierung wünscht, lässt notwendige Differenzierungen nicht zu. Insoweit muss die Bundesregierung, die für die Sparkassen so wichtigen Besonderheiten in das Gesetzwerk hinein verhandeln. Die Bundesregierung darf nicht zulassen, dass ausgerechnet die Finanzinstitute bestraft und übermäßig belastet werden, die in der Finanzkrise stabilisierend gewirkt haben. Damit wird letztlich der gesamte deutsche Mittelstand bestraft.“
Im September 2010 hatten die Chefs der Notenbanken und Aufsichtsbehörden von 27 Staaten im Baseler Ausschuss für neue Kapital- und Liquiditätsvorschriften für Bankinstitute beschlossen. Die neuen Eigenkapitalregeln ziehen die Lehren aus der Finanzmarktkrise und sollen dazu beitragen, dass Finanzinstitute sich im Krisenfall aus eigener Kraft stabilisieren und retten können. Das ist ein richtiger Ansatz, aber nationalen Besonderheiten muss man im Detail Rechnung tragen.
„Für die Sparkassen bedeutet die undifferenzierte Übernahme der neuen Vorschriften eine zusätzliche Belastung, weil zukünftig eine Unterlegungspflicht mit Eigenkapital für sparkassenübliche Beteiligungen, etwa an Landesbanken, erforderlich wird, die die Besonderheiten des bestehenden Finanzverbundes nicht ausreichend berücksichtigt. Eine Unterlegung der Beteiligung mit Eigenkapital führt zu einem Verzehr von Eigenkapital. Kapital, das dann fehlt, um die notwendigen und wichtigen Kredite zum Beispiel für den Deutschen Mittelstand zu gewähren. Es droht eine nicht hinnehmbare Kreditklemme“, erklärt MdB Marianne Schieder.
Presseerklärung
Marianne Schieder, MdB
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