Strobl und Schindler für flächendeckenden Erhalt der Insolvenzgerichte
Der Bericht über ein Telefongespräch zwischen MdL Heinz Donhauser (CSU) und Justizministerin Dr. Merk (CSU) wegen der Konzentration von Insolvenzgerichten löst bei den SPD-Abgeordneten Strobl und Schindler Kopfschütteln aus. Tatsache sei nämlich, dass es bislang lediglich einen Antrag von CSU und FDP-Abgeordneten vom 12. August gebe, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, die Zahl der Insolvenzgerichte in Bayern deutlich zu reduzieren.
Die Rede ist davon, dass von den bisherigen 29 Insolvenzgerichten nur noch acht übrig bleiben sollen, in der Oberpfalz nur noch ein einziges. Betroffen wären damit die bisher drei Insolvenzgerichte in Amberg, Weiden und Regensburg.
Der CSU/FDP-Antrag könne frühestens im Oktober im Landtag behandelt werden. Dann stehe aber auch ein Antrag der SPD zur Abstimmung, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, von dem Vorhaben Abstand zu nehmen. Einen „Wunsch des Landtags nach einer Konzentration“, wie sich die Justizministerin angeblich ausgedrückt habe, gebe es deshalb bislang nicht. Allerdings scheine es so zu sein, dass sich das Justizministerium zur Durchsetzung der eigenen Pläne zum Abbau von Insolvenzgerichten gerne einiger Abgeordneter von CSU und FDP bedient.
Es sei ehrenhaft, wenn sich der Amberger Abgeordnetenkollege für die Konzentration der bisher drei Insolvenzgerichte in der Oberpfalz in Amberg einsetzt. Er müsse aber auch dazu sagen, dass es die CSU und die FDP sind, die die bisherigen Insolvenzgerichte in Gefahr bringen.
Zunächst sollte aber die Grundsatzfrage entschieden werden, wem eine Konzentration dient und wem sie schadet. Nach Ansicht von Franz Schindler, dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags, würde eine Konzentration, ob nun in Amberg, Weiden oder Regensburg jedenfalls zum Abbau von Stellen an den Gerichten und zu einem weiteren Verlust an Bürgernähe der Justiz führen.
Eine Konzentration wäre weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner in Insolvenzverfahren, aber im Interesse einiger Großkanzleien, nicht aber der Mehrheit der Insolvenzverwalter.
Im Übrigen sei es schon bemerkenswert, dass CSU und FDP den Richtern und Rechtspflegern, die bisher mit Insolvenzverfahren befasst sind, unverblümt fehlende Qualifikation und fehlendes „breites Bildungsspektrum“ als Argument für eine Konzentration attestieren.
MdL Reinhold Strobl