Ein Grundproblem in Deutschland sieht Annette Karl, Bezirks- und stellv. Landesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (AsF) in dem ständig wachsenden Grundstock permanent arbeitsloser Menschen, denen nicht mit Stammtischparolen gedient sei.
Es könne nicht angehen, dass die großen börsennotierten Unternehmen in Deutschland Gewinne machten wie nie zuvor und gleichzeitig Tausende Arbeitsplätze abbauten oder verlagerten.
Einen interessanten Einblick in die Arbeit der Beratungsstelle für Arbeitslose der Diakonie in Sulzbach- Rosenberg erhielten die Mitglieder des Bezirksvorstands der ASF bei ihrem Besuch der Diakonie in Amberg.
Die Leiterin der Beratungsstelle, Sozialpädagogin Ursula Weser, erläuterte zunächst die Aufgaben des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Diakonie, in deren Räumen die Veranstaltung stattfand.
Der Sozialpsychiatrische Dienst biete Beratung und Betreuung für psychisch kranke Menschen, deren Angehörige und bekannte, sowie für Menschen mit seelischen Sorgen, die sich in einer lebenskrise befinden. Die Begleitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dientes könne kurzzeitig d.h. im Rahmen von einigen Gesprächen bestehen oder aber auch über einen längeren Zeitraum, z.B. mehrere Monate gehen.
Frau Weser erklärte, die Beratungsstelle für Arbeitslose sei für die ca. 120.000 Menschen im Landkreis zuständig. Sie helfe den Betroffenen bei Fragen des Sozialhilferechts, Fragen des Unterhalts und sonstige Verpflichtungen, Fragen der Existenzsicherung, Fragen des Leistungsrechts für Arbeitslose , z.B. bei SGB III und SGB II (ALG II) bei Fragen zu den erhaltenen Bescheiden, der Formulierung von Widersprüchen und Problemen der Tätigkeitszuweisung.
Sie betonte, dass die beschäftigten Sozialpädagogen regelmäßige Fortbildungen in Rechtsfragen besuchten, damit sie in der Lage seien, immer auf dem neuesten Rechtsstand fußend beraten zu können.
Weser wies daruf hin, dass Widersprüche bei ablehnenden Bescheiden keine aufschiebende Wirkung hätten und deshalb Betroffenen aus den Sozialversicherungen rausfielen, wenn nicht innerhalb von einem Monat über den Widerspruch entschieden sei.
Karl sicherte die Unterstützung der Landes und der Bundes- ASF bei der Forderung nach einer Gesetzesänderung zu, damit zumindest der Krankenversicherungsschutz erhalten bleibe, bis über Rechtsmittel bei Widerspruchverfahren entschieden sei.
Zur besseren Integration von Migrantinnen solle es mehr Sprachlernprojekte speziell für Frauen geben, am besten in Seminarform. Allgemein müsse es bei den Sprachkursen in Zukunft ein abgestuftes System geben, d.h. unterschiedliche Kurse für unterschiedliche Ausgangssprachniveaus, sowie eine Erfolgskontrolle ohne Sanktionen mit der Möglichkeit von eventuell nötigen Nachbesserungen.
Karl bedankte sich mit einem kleinen Geschenk bei Weser für die interessanten Ausführungen und die gute, konstruktive Diskussion.
Foto von links nach rechts: Sonja Haubelt, stellv. ASF- Bezirksvorsitzende; Ursula Weser, Leiterin der Arbeitslosenberatungsstelle; Annette Karl, ASF- Bezirks- und stellv. Landesvorsitzende