Helmut Himmler, Kreistagsvorsitzender der SPD Fraktionen wendet sich in einem öffentlichen Brief an den Landrat. Putzdienste im Landkreis sollen fair bezahlt werden.
Sehr geehrter Herr Landrat, ich habe im Laufe des letzten halben Jahres wiederholt und eindringlich gebeten, dass sich die gewählten Organe des Landkreises wegen der Eindringlichkeit der Thematik mit der Praxis der Reinigungsdienste in Liegenschaften des Landkreises befassen sollten – bislang ohne jede Resonanz. Feststellen konnte und musste ich hingegen Ignoranz und Gleichgültigkeit!
Zum 1. Oktober 2009 sind die Tarifverträge und die Mindestlohnvereinbarungen für Gebäudereiniger ausgelaufen. Im Gegensatz zu Tarifverträgen, die bis zur Vereinbarung neuer Bedingungen weiter gelten, ist die Verordnung, die für 860.000 Beschäftigte in der Branche den gesetzlichen Mindestlohn von 8,15 Euro pro Stunde für alle Arbeitgeber gesetzlich vorschreibt, ersatzlos weggefallen.
Damit ist es nicht tarifgebundenen Firmen – von denen es sehr viele gibt – jetzt problemlos möglich, Löhne zu drücken bis an die Grenze zur Sittenwidrigkeit. Auch bei der Neueinstellung gilt der Mindestlohn nicht mehr, so dass Mitarbeiter nunmehr zu weit niedrigeren Löhnen eingestellt werden können.
Nach Auslaufen des Tarifvertrags sinken die Untergrenzen bei Neueinstellungen auf 5,71 Euro bzw. 4,61 Euro pro Stunde. Unterhalb solcher skandalösen Hungerlöhne beginnt das juristische Reich der Sittenwidrigkeit.
Diese Lohndrückerei ins Bodenlose hat zur Folge, dass viele Arbeitnehmer künftig nicht mehr von ihrem Einkommen leben können, so dass ihr Einkommen mit Hartz IV-Geldern aufgestockt werden muss. Letztendlich finanzieren wir damit über Steuerhaushalte und damit mit dem Geld der Steuerzahler das vorkapitalistische Agieren der Gebäudereinigungsbranche.
Die Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften des Landkreises Neumarkt wurden an private Dienstleister übertragen, welche ebenfalls diesen Marktmechanismen mit einem „Wettbewerb nach unten“ unterliegen.
Mehr noch – es ist hoffentlich unsere gemeinsame Auffassung, dass es für Arbeitnehmer schlichtweg unwürdig ist, jeden Tag zur Arbeit zu gehen und letztlich zu wenig Geld zu haben, um die Existenz bzw. die eigene Zukunft abzusichern.
In der Branche gibt es ca. 70 Prozent Teilzeitbeschäftigte und viele Geringverdiener, die auf 400-Euro-Basis arbeiten. Da besteht keine Chance, später zu einer einigermaßen auskömmlichen Rente zu kommen. Altersarmut ist somit die zwangsläufige Folge dieser fatalen Entwicklung und auch in diesem Fall muss wieder der Steuerzahler die sog. Grundsicherung finanzieren.
Dies sind unwürdige und untragbare Entwicklungen, die insbesondere bei öffentlichen Arbeitgebern nicht länger hingenommen und verantwortet werden können. Selbst der bisher geltende Mindestlohn wurde de facto häufig nicht erzielt, da die Reinigungskräfte tatsächlich wesentlich mehr Zeit für die Flächenvorgaben aufbringen mussten als bezahlt wurde. Diese unfairen Sachverhalte wurden von den Beschäftigten hingenommen in der Einschätzung, dass ein Aufbegehren gegen diese Praxis das Ende von Arbeit und Einkommen bedeutet hätte.
All dies ist bekannt, sofern man es nur wissen will. Auch im Landkreis Neumarkt arbeiten zahlreiche Reinigungskräfte unter unwürdigen Arbeitsbedingungen. Der Kreistag kann mit der Vergabe der Putzdienste nicht auch die Verantwortung für die Reinigungskräfte in den Schulen, Hallenbädern, Verwaltungsgebäuden etc. einfach abgeben und sich quasi der Notwendigkeit der fairen Bezahlung für die Erbringung ordentlicher Dienstleistungen billig entledigen. So einfach sind die Dinge gewiss nicht!
Kein Landrat und kein Kreisrat möchte auch nur annähernd so behandelt werden wie unsere Putzfrauen, die Tag für Tag für hygienisch einwandfreie Räume und Zustände sorgen. Auch sie gehören zu den in letzter Zeit so viel benannten „Leistungsträgern“, ohne deren Arbeit wir zum Seuchennotsandsgebiet würden – sehr schnell sogar! „Leistung muss sich wieder lohnen!“, haben wir in den letzten Wochen ebenfalls im Takt tibetanischer Gebetsmühlen gehört. Gehören die Leistungen der Reinigungskräfte nicht zur gemeinten Zielgruppe?
Herr Landrat,
angesichts all dieser Gegebenheiten gibt es für uns im Landkreis nur einen alternativlosen, verantwortbaren und klaren Weg. Kehren wir zurück zu vernünftigen und fairen Arbeits- und Beschäftigungsverhältnissen mit ordentlicher Bezahlung für gute Arbeit!
Ich stelle daher folgenden Antrag an den Kreistag:
Der Kreistag des Landkreises Neumarkt möge beschließen, die Reinigungsdienstleistungen für die Liegenschaften des Landkreises nicht mehr auszuschreiben, sondern zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder eigenes Reinigungspersonal für die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen zu beschäftigen. Die Vergütung ergibt sich aus dem TVÖD.