Nicht nur in unserer Region werden immer mehr Bankfilialen geschlossen. Ulrich Netzer, Präsident des Bayer. Sparkassenverbandes schätzte letztens, dass in 2016 die Zahl der Geschäftsstellen um bis zu zehn Prozent zurückgehen wird und damit die Zahl der Filialen wohl doppelt so schnell sinken wird als 2015, als 82 der 2.327 Geschäftsstellen geschlossen wurden. Auch bei einem Parlamentarischen Frühstück mit dem Genossenschaftsverband sei vor kurzem die Zukunft der Filialen ein Thema gewesen, so Strobl. Aufgrund der öffentlichen Diskussion bei der Schließung von Filialen der Sparkassen wollte MdL Reinhold Strobl (SPD), Mitglied im Finanz- und Haushaltsausschuss, nun von der Staatsregierung wissen, wie diese die Situation beurteilt.
Die angeführte Aussage des Präsidenten des Sparkassenverbandes Bayern, so Staatssekretär Gerhard Eck, sei eine nachvollziehbare allgemeine Prognoseeinschätzung, die in erster Linie vor dem Hintergrund eines sich ändernden Kundenverhaltens getroffen wurde: Der Sparkassenkunde von heute besuche im Durchschnitt nur mehr einmal pro Jahr seine Geschäftsstelle. Zudem erzeuge die anhaltende Niedrigzinsphase einen hohen Ertragsdruck auf die bayerischen Sparkassen, was Kostensenkungsmaßnahmen notwendig mache. Die konkrete Entscheidung, ob und welche Filialen geschlossen würden, obliege aber in jedem Einzelfall dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der jeweiligen Sparkasse.
Kritisch sieht MdL Strobl die Tatsache, dass – meist in größeren Einkaufsmärkten – Geld an der Supermarktkasse abgehoben werden kann. Strobl befürchtet eine indirekte Unterstützung der Konzentration im Einzelhandelsbereich hin auf große Einkaufsketten. Deshalb galt eine Frage auch dieser Tendenz. Antwort: „Die heute teilweise angebotene Möglichkeit von Supermärkten – und anderen Geschäften, insbesondere Lebensmittelgeschäften -, dem Kunden Bargeld auszuzahlen, beruht auf § 1 Zahlungsdienstleistungsgesetz. Die Voraussetzungen hierfür sind in den Händlerbedingungen der deutschen Kreditwirtschaft zur Teilnahme am ec-System konkretisiert. Danach kann eine Auszahlung an Bankkunden durch eine Nichtbank nur in Verbindung mit einer ec-Transaktion zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen erfolgen, wobei die Höhe der zugrunde liegenden ex-Transaktion mindestens 20 € betragen soll und eine Autorisierung des angeforderten Betrags durch den kartenausgebenden Zahlungsdienstleister erforderlich ist. Die Höhe der Auszahlung ist auf 200 € limitiert.“
Das Angebot von Einzelhandels- und anderen Geschäften, Bargeld an Kunden auszuzahlen, sei ein verhältnismäßig neuer Kundenservice des Einzelhandels, der die Zahl der Stellen vervielfache, bei denen Kunden Bargeld abheben könnten. Hier hakte Strobl nach mit der Frage, was die Staatsregierung zu tun gedenke, um einer Konzentration der Geldströme auf große Einkaufsmärkte zu vermeiden und wie sie diesen Zustand für die Zukunft kleinerer Läden beurteile. Hierzu meinte die Staatsregierung, dass der beschriebene Service insbesondere von Supermärkten zur Bargeldauszahlung derzeit noch keineswegs so verbreitet und üblich sei, dass hiervon eine nennenswerte Gefährdung bestehender Einzelhandelsstrukturen ausgehen könnte Der Service der Bargeldauszahlung könne und werde im Übrigen auch von kleineren Einzelhandelsgeschäften angeboten. So würden ihn nach derzeitigem Kenntnisstand auch bereits Dorfläden anbieten, wenn es vor Ort an Bankfilialen oder Geldautomaten fehle.
Eine „Nötigung“ der Bankkunden, vom Serviceangebot der Supermärkte Gebrauch zu machen, erkennt die Staatsregierung nicht. Die Bargeldauszahlung durch Einzelhandelsgeschäfte könne nur im Rahmen einer ec-Transaktion mit PIN erfolgen. Die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen würden daher grundsätzlich ausreichend sein. Ein Bedarf an einem Konzept, um neutrale Servicestellen zu installieren, zum Beispiel in Rathäusern, Ämtern oder anderen Institutionen, sieht die Staatsregierung nicht. Mit Blick auf die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen sei grundsätzlich der Erhalt von Filial- und Geldautomatenstandorten und damit auch etwaige Kooperationen zwischen Banken unterschiedlicher Institutsgruppen zu begrüßen. Auch wenn es bereits heute vereinzelt solche Kooperationen gibt, sieht Strobl noch politischen Handlungsbedarf, z.B. im Kartellrecht. Grundsätzlich müsse es das Ziel sein, Bankdienstleistungen soweit wie möglich vor Ort zu erhalten, meint Strobl dazu abschließend. Kirche, Rathaus und eine Bankfiliale würden zu einem Ort gehören.
Presseerklärung
Reinhold Strobl, MdL
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