Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem es auch in unserem Landkreis begrüßenswerte Bestrebungen gibt, sich autark zu machen, habe ich eine Anfrage im Bayerischen Landtag hinsichtlich der Förderung von Bioenergiedörfern gestellt.
Auf meine Frage, ob das Konzept von autarken Bioenergiedörfern … als förderungswürdig angesehen wird, habe ich die Antwort bekommen: Nein.
Zu Ihrer Information bekommen Sie die entsprechende Drucksache. Bitte, teilen Sie mir dazu Ihre Meinung mit.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Strobl, MdL (SPD)
Birkenweg 33
92253 Schnaittenbach
Tel. 09622 - 70 36 36
Fax. 09622 - 70 36 35
Internet: www.reinhold-strobl.de
Bayerischer Landtag
15. Wahlperiode Drucksache 15/10290
Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 08.02.2008
Förderung von Bioenergiedörfern
Begründung: Sogenannte Bioenergiedörfer haben als Pilot- und Leuchtturmprojekte eine wichtige Funktion für die Energiewirtschaft und die Energienutzer. Hier können, angesichts knapper werdender Ressourcen der fossilen und atomaren Rohstoffe, neue und bewährte Energiegewinnungsformen erprobt und ihre Leistungsfähigkeit in der Praxis unter Beweis gestellt werden.
In Deutschland war Jühnde in NRW das erste staatlich geförderte Bioenergiedorf, in Bayern besteht im Ort Schäferei bei Waldmünchen ein ähnliches Projekt, dessen
Biogasanlage und Nahwärmeleitungen jedoch völlig ohne staatliche Unterstützung errichtet werden musste.
Im Nachbarland Österreich stellt das Bioenergiedorf in Güssing mit dem Europäischen Zentrum für erneuerbare Energien einen wichtigen Referenzpunkt für in- und ausländische Fachleute und Endnutzer dar. Dieses Energiedorf gilt als Modell, da es in einer der ärmsten Regionen Österreichs mit hoher Abwanderungsrate etabliert wurde, um darüber hinaus auch die regionale Wirtschaft anzukurbeln.
Ich frage die Staatsregierung:
1. Welche Anstrengungen werden vom bayerischen Staat unternommen, Bioenergiedörfer, Gemeinden und Regionen zu fördern?
a) Wird das Konzept von autarken Bioenergiedörfern, Gemeinden und Regionen (Fernwärme/Elektrizität) als förderungswürdig angesehen?
b) Gibt es seitens des Freistaats Förderung im Knowhow-Bereich für die praktische Umsetzung solcher Projekte?
c) Welche Finanzmittel stünden hier p. a. von EU, Bund und Freistaat zur Verfügung (bitte gesondert ausweisen)?
d) Was können interessierte Kommunen tun, um eine Förderung zu beantragen?
2. Gibt es Bestrebungen, im High-Tech-Land Bayern Vorreiterrolle in Bioenergie zu werden?
a) Welche Position nimmt Bayern hier im Vergleich zu anderen Bundesländern ein?
b) Welche alternativen Energieformen wären nach Ansicht der Staatsregierung für das Flächenland Bayern vorrangig bzw. wirtschaftlich am sinnvollsten?
c) Besteht oder ist eine Vereinigung analog dem österreichischen Kompetenznetzwerk „RENET – Austria“ 17.04.2008 geplant, in dem sich Planer, Errichter, Anlagenbetreiber
und Wissenschaftler zusammenfinden?
3. Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass Bioenergiedörfer, Gemeinden und Regionen gerade in strukturschwachen Regionen durch die Vermeidung von Kaufkraftabwanderung und Erträge durch Einspeisung von Energie in das Netz eine wirtschaftliche Bedeutung haben?
a) Bestehen konkrete Pläne für die Errichtung solcher Kommunen als Pilotprojekte?
Antwort des Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten vom 14.03.2008
In Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie beantworte ich die Anfrage des Herrn Abgeordneten Reinhold Strobl wie folgt:
Zu 1. a):
Nein. Die Energieautarkie im Bereich Fernwärme und Elektrizität
erfordert zu ihrer vollständigen Umsetzung einen sehr hohen Investitionsaufwand, der zum erreichten Nutzen in keinem Verhältnis steht. Viel sinnvoller ist es, Wärmever-
brauchsschwerpunkte zu identifizieren und diese mit einem möglichst effizienten Wärmeversorgungssystem zu bedienen. Insbesondere bei flächiger Bebauung mit Niedrigenergie oder Passivhäusern sind angesichts des niedrigen Energiebedarfs
von Einzelobjekten Fernwärmeversorgungssysteme mit Autarkieanspruch kostenträchtig und wenig effizient. Bei der Nutzung von Kraftwärmekoppelungen, wie z. B. durch Biogasanlagen, wird der erzeugte Strom in das öffentliche Netz eingespeist und gemäß den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergütet. Auch hier ist die Koppelung an das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung energetisch wesentlich effektiver als die entkoppelte Versorgung kleinerer Einheiten mit den sehr
schwierig zu bedienenden unterschiedlichen Lastprofilen.
Zu 1. b):
Zu Fragen im Zusammenhang mit der Bioenergieversorgung steht die Koordinierungsstelle für Nachwachsende Rohstoffe in Bayern, C.A.R.M.E.N. e. V. im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing, mit umfangreichem
Know-how zur Verfügung. Grundlegende Beratungsdienstleistungen und Projektbe-
wertungen werden dort sowohl für Kommunen als auch für regionale Zusammenschlüsse ohne Entgelt erbracht.
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Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de -Parlamentspapiere abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de - Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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Zu 1. c):
Nachdem die Leistungen des C.A.R.M.E.N. e. V. auf diesem Sektor unentgeltlich erbracht werden, erübrigt sich der Ausweis von Finanzmitteln.
Zu 1. d):
Förderanträge für z. B. Biomasseheizwerke sind an das Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing zu richten.
Beratung im Vorfeld leistet, wie bereits dargestellt, C.A.R.M.E.N. e. V.
Zu 2. a):
Bayern verfügt auf dem Gebiet der Bioenergie über eine Vorreiterrolle im Bundesgebiet. Sondereffekte (wie z. B. das Zellstoffwerk Blankenstein in Thüringen, das mit einem
großen Biomasseheizkraftwerk betrieben wird und dort rund ein Viertel des Biomasse-
Energieverbrauchs repräsentiert) führen in anderen Bundesländern in Einzelfällen zu höheren Bioenergieanteilen.
Zu 2. b):
Aufgrund des Waldreichtums und der leistungsfähigen Agrarstruktur wird im Flächenland Bayern der Bioenergie derzeit die größte Bedeutung beigemessen. Innerhalb der erneuerbaren
Energien mit rd. 8 % am Primärenergieverbrauch hält schon heute die Bioenergie mit rd. 5 % den Spitzenplatz.
Rd. 60 % davon stammen aus Holzenergie.
Zu 2. c):
Im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing ist auf diesem Gebiet mit dem Wissenschaftszentrum, C.A.R.M.E.N. e. V. und dem Technologie- und Förderzentrum mit deren Verbundpartnern ein Kompetenznetzwerk gegeben. Zusätzlich ist im Rahmen des Programms „Bioenergie für Bayern“ der Aufbau einer Musterregion für nachwachsende Rohstoffe im Umfeld des Kompetenzzentrums für Nachwachsende Rohstoffe in Straubing vorgesehen.
Zu 3.:
In Gemeinden und Regionen wird der Einspeisung von Energie in Energieversorgungs-
netze sehr wohl eine wirtschaftliche Bedeutung beigemessen. Hierzu bedarf es jedoch keiner Bioenergiedörfer mit Autarkieansprüchen.
Zu 3. a):
Konkrete Pläne der Staatsregierung für die Errichtung von Bioenergiedörfern als Pilotprojekte bestehen aus den bereits erläuterten Gründen nicht. Vielmehr sollen bayerische Kommunen und Regionen bei der Umsetzung von sinnvollen
Versorgungskonzepten auf dem Gebiet des Klimaschutzes, der Nutzung regional vorhandener Energiequellen und der heimischen Wertschöpfung unterstützt werden. Dies geschieht im Einzelfall u. a. im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung, der Cluster-Initiative Forst und Holz, des Leader-Programms oder der Dorferneuerung.
Aus der Vielzahl der in Bayern bisher geförderten rd. 300 Bioenergieprojekte können die Biomasseheiz(kraft)werke
Reit im Winkl und Sauerlach benannt werden, die dem Anspruch von „Bioenergiedörfern bzw. -kommunen“ sehr weit entsprechen.