Von MdEP Ismail Ertug.
Das EU-Parlament hat sich am Donnerstag, den 8. Juli, zu einer starken und nachhaltigen gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) bekannt und sich damit argumentativ zeitiger in Stellung gebracht als Agrar‐Kommissar Dacian Cioloş, der erst nach Sommerpause im Herbst eine erste Mitteilung zur GAP vorlegen wird. Mit dem angenommenen Bericht setzt sich das Parlament fraktionsübergreifend dafür ein, den zwei Polen, in deren Spannungsfeld sich die Landwirte Europas sehen, besser gerecht zu werden als bisher: Als Produzenten müssen Landwirte wie jede andere Branche auch auf dem globalisierten Markt bestehen, doch zugleich als Dienstleister an der Gesellschaft in Europa für den Erhalt öffentlicher Güter sorgen, sprich Rückzugsräume für Flora, Fauna und Mensch erhalten, wofür sie derzeit über den am Markt erzielbaren Preis nicht entschädigt werden.
Wir Sozialdemokraten sind grundsätzlich für ein System aus Anreizen, für Entlohnung statt Subvention, weil wir denken, dass Landwirte nicht als Almosenempfänger dastehen sollten, sondern als erfolgreiche Unternehmer mit Anerkennung in der Gesellschaft für die Leistung, die sie zum Wohl aller erbringen. Wir halten die bisherige Struktur der Direktzahlungen, von denen 80 Prozent an nur 20 Prozent der Landwirte ausgeschüttet wurden, für überholt und setzen uns deshalb für eine Umstrukturierung der ersten Säule in ein dreistufiges System ein:
Zahlung eines Grundbetrags: Die erste Stufe sieht einen Grundbetrag pro Hektar Anbaufläche vor, der an die Einhaltung von bestimmten ökologischen und sozialen Normen gekoppelt wird. Diesen Betrag erhalten alle Landwirte, die bereit sind, einen Vertrag über die Bewirtschaftung und Erhaltung des ländlichen Raums abzuschließen.
Zahlung eines Betrags aufgrund naturbedingter Benachteiligungen: Diese Komponente sieht höhere Zahlungen für die Regionen vor, die einen oder mehrere natürliche Nachteile haben. Diese Zahlungen sollten an die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten und Umweltdienstleistungen geknüpft sein.
"Grüner-Punkt-Zahlungen": Die dritte Stufe umfasst Zahlungen für Dienstleistungen in ökologisch besonders sensiblen Gebieten. Als Beispiele sind hier extensive Weidewirtschaft, biologisch vielfältige Gebiete und ökologischer Landbau ebenso zu nennen, wie Produktionsverfahren für Erzeugnisse mit geschützter Herkunftsbezeichnung oder der Erhalt und die Pflege von Kulturlandschaft, Brachland und Marschland. Ein solches System setzt natürlich eine Einteilung des ländlichen Raums in Zonen voraus, die auf Unionsebene erfolgen müsste.
Wir Sozialdemokraten treten zudem dafür ein, dass die zweite Säule erhalten und im Kompetenzbereich der Agrarpolitik bleibt und alle Maßnahmen noch enger mit der Entwicklung des ländlichen Raums verknüpft werden. Besonderes Anliegen war uns auch, dass die Landwirtschaft flächendeckend erhalten werden kann, sprich auch in benachteiligten Regionen oder solchen, in denen vor allem kleinere Betriebe geführt werden. Deshalb haben wir uns für vereinfachte Regelungen für die Direktzahlungen und somit für die Entlastung kleinerer Familienbetriebe eingesetzt.