Eine Verschärfung des Waffenrechts sei von der SPD-Landtagsfraktion nicht ins Auge gefasst, denn „die gesetzlichen Regelungen reichen aus, sie müssen nur konsequent eingehalten werden“ betonte der parlamentarische Geschäftsführer und sportpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion MdL Harald Güller.MdL Harald Güller erläutert die Haltung der SPD zur Neuregelung des Waffenrechts
„Durch die schrecklichen Vorkommnisse von Waffenmissbräuchen in den vergangenen Jahren durch fahrlässigen Zugang Unberechtigter ist die Bevölkerung noch sensibler geworden“ betonte der parlamentarische Geschäftsführer und sportpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion MdL Harald Güller. Auf Einladung von MdL Reinhold Strobl diskutierte er mit Jägern und Sportschützen das „neue Waffenrecht“ mit dem auch erweitertes Aufbewahrungs- und Kontrollregelungen getroffen wurden.
Die Gesetzesnovelle zum Waffenrecht vom 25. Juli sieht unter anderem verdachtsunabhängige Kontrollen und höhere Strafen beim Verstoß gegen Aufbewahrungsvorschriften vor. Es enthält außerdem eine befristete Amnestieregelung, wonach Besitzer illegaler Waffen diese bis Ende 2009 straffrei abgeben können, sofern damit keine Straftat begangen wurde.
„Mit der Aufforderung zur Abgabe illegaler Waffen rennt man bei uns offene Türen ein,“ betonte Güller, der darauf hinwies, dass in diesem Jahr in Bayern bereits fast 10000 Waffen bei Polizei und Waffenbehörden abgegeben worden seien. Eine Verschärfung des Waffenrechts sei jedoch von der SPD-Landtagsfraktion nicht ins Auge gefasst, denn „die gesetzlichen Regelungen reichen aus, sie müssen nur konsequent eingehalten werden.“
Erich Zerban, Gauschützenmeister des Schützengaus Nabburg setzt auf eine Sensibilisierung der Vereine um zu greifbaren Ergebnissen zu kommen.
„Bestandsaufnahme, Erstellung eines Aufbewahrungskonzepts – aber das geht nicht von heute auf morgen.“ Welche Waffen dürften in einem unbewohnten Schützenheim sein, welche zu Hause aufbewahrt werden, wer begutachtet, wer nimmt ab aber auch dass ein Waffenschrank das Thema Schlüsselaufbewahrung aufwerfe sind für Zerban noch offene Fragen.
Ludwig Mayer, Landessportleiter im Oberpfälzer Schützenbund, sieht Probleme für Sportschützen, die den Erwerb einer neuen, modernen Waffe in Betracht ziehen oder eine erben und damit ihr Kontingent überschreiten, denn „das steht konträr zur vom Verwaltungsamt genehmigten Sportordnung, die eine Reservewaffe erlaubt.“
Für Josef Flierl, Schützenmeister von „Freischütz“ Haselmühl ist klar: „Durch den Amoklauf von Winnenden sind die Sportschützen im Visier. Wenn jeder sich an die Vorschriften halten würde, könnte es nicht dazu kommen.“ Er begrüße die Tresorpflicht, „denn damit ist man auf der sicheren Seite.“
Grundlegende Unterschiede der Jäger sieht Reinhold Hahn von der Kreisgruppe Jägerschaft Sulzbach-Rosenberg zu den Sportschützen, sprach den Bedürfnisnachweis etwa bei Krankheit oder längerem Auslandsaufhalt – „soll ich die alte Waffe zu einem Schleuderpreis verkaufen oder gar verschrotten“ – und das Zugangsrecht an, „denn der Jäger hat seine Waffen grundsätzlich zu Hause.“
Zugangsrecht gelte nur bei Gefahr im Verzug, so MdL Harald Güller, es sei in etwa mit dem Feuerstättenrecht zu vergleichen. Er betonte aber auch „In den meisten Kreisverwaltungsbehören sitzen sehr vernünftige Leute. Der Jagd- und Sporttreibende aber hat sich für die Ausübung entschieden, er steht dazu – dann hat der Staat auch Rechte.“ Für ihn stehe aber auch die Frage im Raum „Braucht der Jäger mit über 80 Jahren noch seinen Stutzen, der Sportschütze, der seinen Sport nicht mehr ausübt, seine Waffe?“.