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Ergebnis der Finanzpolitik von Schwarz-Gelb: Weiß-blaue Kommunen blicken in schwarzes Loch

Veröffentlicht am 19.11.2009 in Landespolitik
Landtagsfraktion

Bayerns Kommunen drohen Steuerminus, Anschlag auf Gewerbesteuer und massive Gebührenerhöhungen. Markus Rinderspacher: Ein fairer kommunaler Finanzausgleich ist notwendiger als je zuvor. SPD-Landtagsfraktion fordert Erhöhung.

Unmittelbar vor den Verhandlungen der kommunalen Spitzenverbände mit dem bayerischen Finanzminister über den kommunalen Finanzausgleich hat die SPD-Landtagsfraktion die Staatsregierung aufgefordert, den Städten und Gemeinden angesichts der Wirtschaftskrise mindestens 500 Millionen Euro im Jahr 2010 zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

Verantwortlich für die Finanzmisere der Kommunen in Bayern ist die Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU und FDP in Berlin: "Ministerpräsident Seehofers-Unterschrift unter den Koalitionsvertrag in Berlin bedeutet bis zu einer Milliarde Minus für bayerische Kommunen, ein Anschlag auf Gewerbesteuer und massive Gebührenerhöhungen", erklärte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher vor der Presse in München.

"Das Ergebnis der Finanzpolitik von Schwarz-Gelb: Weiß-blaue Kommunen blicken in schwarzes Loch".

"Um die zusätzlichen 500 Millionen Euro aufzubringen, muss der Freistaat zu Gunsten der Kommunen notfalls neue Schulden machen", erklärten der Haushaltssprecher der SPD-Landtagsfraktion, Volkmar Halbleib, und die kommunalpolitische Sprecherin, Helga Schmidt-Bussinger.

Die Vorlage zur Pressekonferenz der drei SPD-Politiker hat folgenden Wortlaut:

Ergebnis der Finanzpolitik von Schwarz-Gelb:
Weiß-blaue Kommunen blicken in schwarzes Loch

Nach Seehofer-Unterschrift in Berlin: Bis zu einer Milliarde Minus für bayerische Kommunen
Die bayerischen Kommunen sind derzeit mit massiven Steuermindereinnahmen durch die Wirtschaftssituation konfrontiert.

Statt für eine vernünftige Akut-Hilfe für die bayerischen Kommunen zu sorgen, verschärft Schwarz-Gelb in der Staats- und der Bundesregierung die schwierige Lage.

Der wesentliche Grund dafür sind die steuerpolitischen Vorhaben und Beschlüsse von Schwarz-Gelb in Berlin. Das, was der bayerische Ministerpräsident in Berlin mit dem Koalitionsvertrag unterschrieben hat, wird die Finanzen der bayerischen Kommunen im erheblichen Umfang belasten: Ab 2010 mit zusätzlichen Mindereinnahmen in Höhe von 126 Millionen Euro.

Ab 2011 drohen den bayerischen Gemeinden, Städten und Landkreisen als Folge der CSU/FDP-Politik im Bund Steuerausfälle bis zu einer Milliarde Euro pro Jahr.
Durch den schwarz-gelben Koalitionsvertrag werden zusätzlich weitere Verschlechterungen für die Kommunen angekündigt:

Die Gewerbesteuer, die wichtigste Steuerquelle für die Kommunen, wird zur Disposition gestellt.
In den Kommunen drohen massive Gebührenerhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger, falls die Pläne der schwarz-gelben Koalition umgesetzt und die kommunalen Unternehmen umsatzsteuerpflichtig werden.

Aufgrund dieser schlechten Rahmenbedingungen ist ein fairer und aufgabengerechter kommunaler Finanzausgleich in Bayern notwendiger als jemals zuvor. Aus aktueller Sicht fordert die SPD-Landtagsfraktion eine Erhöhung des Kommunalen Finanzausgleichs im Jahr 2010 um mindesten 500 Millionen Euro gegenüber dem im Doppelhaushalt 2009/2010 festgelegten Ansatz.

1. Schwarz-Gelb verschärft schwierige Finanzsituation der Kommunen
Kommunale Steuereinnahmen brechen schon in diesem Jahr weg
Die aktuelle Wirtschaftskrise führt in den bayerischen Kommunen in diesem Jahr zu massiven Steuerausfällen. Insgesamt ist ein Steuerminus in den ersten zwei Quartalen gegenüber den Vorjahren von 8,2 Prozent zu verzeichnen, real 454 Millionen Euro im ersten Halbjahr weniger. Besonders spürbar ist der Rückgang bei der Gewerbesteuer, er beträgt Minus 14,9 Prozent. In einigen Städten sind die Einbrüche dramatisch: Schweinfurt minus 60 Prozent, Bayreuth minus 43 Prozent, Augsburg minus 30 Prozent. Steuerminus wegen Schwarz-Gelb im Jahr 2010.

Nach den Zahlen, die die Bayerische Staatsregierung bekanntgegeben hat, wird nicht nur der bayerische Staatshaushalt durch den Kabinettsbeschluss der Koalition aus CDU/CSU und FDP über das sogenannte Sofortprogramm zum 1. Januar 2010 mit einem Steuerminus in Höhe von 360 Millionen Euro belastet. Auch für die bayerischen Kommunen bedeutet dies Steuermindereinnahmen in Höhe von 126 Millionen Euro ab 2010, die zusätzlich zu verkraften sind. Grund dafür sind die steuerlichen Vorhaben beim Kindergeld-Kinderfreibetrag, bei der Unternehmensbesteuerung und bei der Erbschaftsteuer sowie die Absenkung des Mehrwertsteuer-Satzes für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe auf 7 Prozent.

2. Die Forderungen der SPD-Landtagsfraktion zum kommunalen Finanzausgleich 2010
Der Kommunale Finanzausgleich in Bayern, der seine Grundlage im Finanzausgleichsgesetz (FAG) – einem Landesgesetz – hat, muss fair und aufgabengerecht sein. Das ist die langjährige Position der SPD-Landtagsfraktion.

Umso mehr muss dies jetzt gelten, um die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise akut gefährdete Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stabilisieren. Aus aktueller Sicht gehen wir deshalb davon aus, dass der kommunale Finanzausgleich ummindestens 500 Millionen Euro erhöht werden muss. Andernfalls würde es zur widersinnigen Situation kommen, dass das Konjunkturpaket II des Bundes einerseits die bayerischen Kommunen mit ca. 1,4 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen unterstützt, andererseits durch die Unterfinanzierung des kommunalen Finanzausgleichs durch den Freistaat die zwingend erforderlichen Investitionen der Kommunen „auf Eis" gelegt werden müssten.

Die SPD hält strukturelle Änderungen beim FAG nicht zuletzt deshalb für erforderlich, um dem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 28. November 2007 Rechnung zu tragen. Die SPD-Landtagsfraktion verbindet deshalb ihre Forderungen für den Kommunalen Finanzausgleich 2010 mit einem eigenen Gesetzentwurf für die Reform des Finanzausgleichs in Bayern, den wir noch in dieser Woche im Landtag einbringen werden.
Verbundquote schrittweise auf 15 Prozent erhöhen, 2010 erste Anhebung um 0,5 Punkte

In Übereinstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden in Bayern halten wir eine strukturelle Änderung im kommunalen Finanzausgleich für besonders wichtig:

Die Beteiligung der bayerischen Kommunen am allgemeinen Steuerverbund muss deutlich erhöht werden. Die Verbundquote beträgt aktuell 11,94 Prozent, sie sollte stetig auf die Zielmarke 15 Prozent erhöht werden. Wir halten zur Erreichung dieses Ziels eine jährliche Erhöhung von 0,5 Prozent für notwendig und realisierbar, so dass im Jahr 2015 schließlich eine Verbundquote in Höhe von 15 Prozent erreicht wird.

Die aktuelle Verbundquote von 11,94 Prozent ist mit Abstand die niedrigste unter allen alten Flächenländern der Bundesrepublik. In Baden-Württemberg und NRW beträgt sie beispielsweise 23 Prozent.

Anteilmasse wird in voller Höhe Schlüsselmasse:
Keine willkürlichen Vorweg-Entnahmen mehr!

Über die Verbundquote wird die sogenannte Anteilmasse der Kommunen im allgemeinen Steuerverbund definiert. Daraus erhalten die bayerischen Kommunen die Schlüsselzuweisungen, die als nicht zweckgebundene Einnahmen besonders wichtig zur Stärkung der kommunalen Haushalte sind. In der Praxis des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern steht diese Anteilmasse allerdings nicht in voller Höhe für die Schlüsselzuweisung zur Verfügung, da Umschichtungen in andere Bereiche vorgenommen werden. So beträgt für das Jahr 2009 die Anteilmasse 3.056 Millionen Euro.

Als Schlüsselzuweisungen kommen bei den Kommunen aber nur 2.580 Millionen Euro - also 476 Millionen Euro weniger - an. Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb, dass der schrittweise zu erhöhende Anteil der Kommunen an den staatlichen Steuereinnahmen nachvollziehbar und verlässlich tatsächlich als autonome Finanzmittel in den Kommunen ankommen und dieser Anteil nicht durch mehr oder weniger (Vorweg-)Kürzungen letztlich der politischen Willkür unterliegt. Die bisher durch die Vorweg-Abzüge finanzierten Aufgaben müssen künftig aus allgemeinen Haushaltsmitteln geleistet werden.
Deutliche Erhöhung des Sozialhilfeausgleichs für die Bezirke.

Nach Art. 15 FAG gewährt der Staat den Bezirken einen Ausgleich zu den Belastungen, die ihnen als überörtliche Träger der Sozialhilfe erwachsen. Im Jahr 2009 beträgt dieser Ausgleich im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs 580 Millionen Euro.

Wir halten eine deutliche Erhöhung im zweistelligen Millionenbereich für unumgänglich. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass die Nettoausgaben in der Sozialhilfe im Jahr 2010 um rund 140 Millionen Euro ansteigen werden.

3. Reform des Finanzausgleichsgesetz
Mit ihrem eigenen Gesetzentwurf zur Reform des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes will die SPD-Landtagsfraktion die finanzielle Situation der bayerischen Kommunen dauerhaft verbessern und für eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Kommunen sorgen. Zugleich werden damit die verfassungswidrigen Regelungen durch eine kommunalfreundliche Ausgestaltung des Verfahrens für den Finanzausgleich reformiert. Im Einzelnen wird der Gesetzentwurf folgende Eckpunkte enthalten:

Schrittweise Erhöhung des kommunalen Anteils am Steuerverbund von derzeit 11,94 % auf 12,5 % im Jahr 2010, 13 % im Jahr 2011, 13,5 % im Jahr 2012, 14 % im Jahr 2013,

Sofortiger Ausschluss der Vorwegabzüge für die sich aus der Verbundquote ergebende Anteilmasse, die vollständig und uneingeschränkt für die sog. Schlüsselzuweisungen zur Verfügung stehen muss.

Direkte Äußerungsmöglichkeit für alle bayerischen Kommunen zur Bedarfsfeststellung und Verteilung der Finanzausgleichsmittel.

Beteiligung aller Fraktionen des Landtages an der Erörterung des Finanzausgleichs mit den kommunalen Spitzenverbänden.

Anhörung der Spitzenverbände in einer gemeinsamen Sitzung von Innen- und Haushaltsausschuss des Landtages.

Alle drei Jahre legt die Staatsregierung einen Bericht zur Entwicklung des Kommunalen Finanzausgleichs in Bayern vor. Der Bericht enthält eine detaillierte Darstellung der Leistungen nach diesem Gesetz im Vergleich zu den anderen Bundesländern sowie eine Evaluierung der horizontalen und vertikalen Verteilung der Finanzausgleichsmittel an Gemeinden, Landkreise und Bezirke einschließlich von Vorschlägen für strukturelle Veränderungen des Finanzausgleichs.

4. Dramatischer Ausblick: Kommunales Steuerminus ab 2011
durch schwarz-gelben Koalitionsvertrag

Laut Koalitionsvertrag plant Schwarz-Gelb ab dem 01.01.2011 bei der Einkommensteuer den steuersystematisch höchst umstrittenen und ungerechten Stufentarif. Verbunden damit wären jährliche Mindereinnahmen für die Gebietskörperschaften in Höhe von 24 Milliarden Euro.

Werden alle steuerpolitischen Beschlüsse und Vorhaben von Schwarz-Gelb aufaddiert, müssen die Kommunen in Deutschland bei voller Wirksamkeit der Steueränderungen Steuermindereinnahmen von 6 Milliarden Euro jährlich verkraften. Somit ist zu befürchten, dass die bayerischen Kommunen in einer Größenordnung von bis zu Minus eine Milliarde Euro betroffen sein könnten.

Anschlag auf die Gewerbesteuer von Schwarz-Gelb
Die neue Koalition hat im Koalitionsvertrag auf Seite 6 ihren geplanten Anschlag auf die Gewerbesteuer klar und unmissverständlich formuliert. „Wir werden eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung einsetzen. Diese soll auch den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz prüfen."

Die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle der Kommunen muss erhalten bleiben. Sie ist in ihrer Ausgestaltung - mit eigenem Hebesatzrecht der Kommunen - Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung. Sie ist aber auch eine wesentliche Grundlage für die enge Verbindung zwischen heimischer Wirtschaft und der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Somit ist sie die Gewerbsteuer ohne vernünftige Alternative.

Durch Schwarz-Gelb droht Gebührenerhöhung in den Kommunen
Schwarz-Gelb strebt laut Koalitionsvertrag die Gleichstellung von privaten und kommunalen Unternehmen „insbesondere bei der Umsatzsteuer" an. Wer das betreibt, nimmt Gebührenerhöhungen in Kauf, weil 19 Prozent Umsatzsteuer bei Kommunalunternehmen, in denen der größte Anteil der Kosten Personalkosten sind, nicht eingespart werden können.

Das ist eine Steuererhöhung, die bei den Bürgerinnen und Bürgern als Gebührenerhöhung ankommen wird. In der aktuellen Krisensituation ist eine zusätzliche Belastung der Menschen mit Gebühren ökonomisch falsch, unsozial ist es allemal.Da es sich, etwa bei Müllentsorgung oder Abwasserreinigung, um Aufgaben der Daseinsvorsorge handelt, kann sich kein Bürger diesen Kosten entziehen.

Es gibt gute Gründe, die Kommunalunternehmen von der Umsatzsteuer zu befreien.

Offensichtlich führte aber bei den Koalitionsgesprächen die Ideologie „Privatisierung statt öffentliche Daseinsvorsorge" die Feder.

 

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