Das Programm der früheren Bundesregierung brachte auch in Bayern die Einrichtung von Ganztagsschulen vorwärts. Allerdings war es so, dass die IZBB-Mittel schnell - meist an Gymnasien - vergeben waren. Auch in der Oberpfalz, so MdL Reinhold Strobl (SPD) kamen Kommunen, z.B. in Vilseck, Sulzbach-Rosenberg und Berching, nicht mehr in den Genuss von entsprechenden Zuschüssen. Deshalb lagen hier zunächst die weiteren Planungen auf Eis.
Der SPD-Abgeordnete hatte sich deshalb vor einiger Zeit an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gewandt und um Auskunft gebeten, ob eine anderweitige Förderung möglich ist. Die SPD-Fraktion hatte zu diesem Themenbereich auch im Rahmen der Haushaltsberatung Anträge gestellt.
Nun bekam Strobl mit Schreiben vom 8.12.06 von Staatsminister Siegfried Schneider die Mitteilung, dass Maßnahmen an öffentlichen Gymnasien, für die G8-bedingt Aufwendungen im Bereich der Mittagsbetreuung und -verpflegung geltend gemacht werden, weiterhin Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip auf der Grundlage der einschlägigen Bekanntmachungen des Staatsministeriums bekommen.
Völlig losgelöst von Ansprüchen aus Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip komme für bauliche Maßnahmen bei öffentlichen Schulen eine Förderung auch nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) und bei privaten Schulträgern nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in Betracht.
Es werden Baumaßnahmen von Kommunen gefördert, die bis zum 30. April 2007 dem IZBB-Programm entsprechende Förderanträge stellen bzw. erklären, ihre für 2006 gestellten (und aufgrund Mittelerschöpfung abgelehnten) IZBB-Anträge sollten nah FAG gefördert werden. Abweichend von der Förderung nach dem IZBB-Programm wird die Förderung auf Baumaßnahmen beschränkt bleiben, da die Ausstattung nach Art. 10 FAG nicht förderfähig ist. Auch ist der Fördersatz gegenüber dem IZBB-Fördersatz von in der Regel 90 % geringer.
Für die Sonderregelung ist jedoch eine Senkung der geltenden Bagatellgrenze von 100.000 € auf 10.000 € und ein erhöhter Regelfördersatz von 50 % anstatt des sonst im FAG geltenden Orientierungswertes von 35 v.H. vorgesehen. Die Förderung erfolgt außerhalb eines verfügbaren Neuaufnahmevolumens. Soll sofort mit der Maßnahme begonnen werden, bedürfen die Kommunen der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Baufortschritt und Anforderung der Zuweisungsempfänger. Durch Bewilligung nicht von Verpflichtungsermächtigungen, sondern von Ausgabemitteln wird eine beschleunigte Abfinanzierung möglich.
Strobl: "Das ist zwar immer noch nicht das, was wir uns wünschen." Die Kommunen sollten hier jedoch umgehend tätig werden, "damit wir in Bayern auf dem Weg zur Einrichtung von mehr Ganztagsschulen einen Schritt weiter kommen." Die SPD werde bei diesem Thema am Ball bleiben.
Die vollständige Antwort des Staatsministeriums kann im Bürgerbüro von MdL Reinhold Strobl angefordert werden.
Bürgerbüro:
92253 Schnaittenbach
Birkenweg 33
Telefon: 09622-703636
Fax: 09622-703635
www.reinhold-strobl.de
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