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Gegen Lohndumping – für Mindestlöhne

Veröffentlicht am 02.07.2007 in Allgemein

Informationen zum den aktuellen Koalitionsvereinbarungen

Liebe Genossinnen und Genossen,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

hunderttausende in Deutschland sind trotz harter Arbeit arm. Ihr Einkommen reicht nicht, um einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen. Sie arbeiten in Branchen, wo
Arbeitnehmer und Gewerkschaften zu wenig Macht haben, um faire Löhne zu erreichen.
Obwohl sie 40 Stunden in der Woche arbeiten, brauchen sie Hilfe vom Staat um leben zu
können. Für diese Menschen brauchen wir gesetzliche Mindestlöhne in Deutschland. Die
SPD wird nicht ruhen bis wir dieses Ziel erreicht haben.

Diesen Montag sind wir einen guten Schritt weitergekommen. Das Entsendegesetz, das
bisher nur auf dem Bau und für Reinigungspersonal gilt, wird auf weitere Branchen
ausgedehnt. Außerdem wird das Gesetz über die Festsetzung von
Mindestarbeitsbedingungen aktualisiert und auf Branchen angewandt, in denen das
Entsendegesetz nicht greift. Das sind echte materielle Verbesserungen für die betroffenen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Selbstverständlich sind die Zugeständnisse der Union nicht ausreichend, um das
Lohndumping in Deutschland vollständig abzustellen. Aber im Gegensatz zu Gesundheitsoder
Unternehmensteuerreform ist es auch keine Kompromisslösung. Die Beschlüsse sind
große Schritte in die richtige Richtung, für die wir keinerlei Zugeständnisse gemacht haben.
Mehrere Millionen Menschen werden zukünftig in den Schutzbereich von Mindestlöhnen
fallen. Der gemeinsame Druck von SPD und Gewerkschaften hat diesen Erfolg erst möglich
gemacht.

Im Anhang findet ihr die wichtigsten Fakten und Argumente für die Debatte.
Mit solidarischen Grüßen
Florian Pronold, MdB
Vorsitzender der SPD-Landesgruppe
Stellvertretender Landesvorsitzender

Fakten und Hintergründe
Was will die SPD?

Unser Wahlversprechen zur letzen Bundestagswahl lautete (Wahlmanifest 2005,
Seite 34):

„Mit der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen
unterstützen wir die Tarifvertragsparteien bei der Verhinderung von Lohn- und
Sozialdumping durch entsandte Billigkräfte. Die Tarifvertragsparteien sind
aufgefordert, bundeseinheitliche tarifliche Mindestlöhne in allen Branchen zu
vereinbaren. Soweit dies nicht erfolgt oder nicht erfolgen kann, werden wir
Maßnahmen für einen gesetzlichen Mindestlohn ergreifen.“

Was wollen CDU und CSU?
CDU und CSU stellen sich gegen jede Maßnahme, die das Lohndumping
verhindert. Sie sind gegen Mindestlöhne und gegen das Arbeitnehmer-
Entsendegesetz. Ramsauer und Glos haben angeboten Mindestlöhne gegen den
Kündigungsschutz einzutauschen. Auf solche Spiele haben wir uns nicht
eingelassen.

Was hat die Koalition vereinbart?
Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes: Bisher gilt das
Entsendegesetz nur für die Branchen Bau und Reinigungswesen. Bis zum 31.
März 2008 können die Tarifvertragsparteien anderer Branchen einen Antrag
stellen, ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufgenommen zu werden. Damit wird
im Prinzip das Verfahren für das Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Branchen
eröffnet.

Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen: Für die Wirtschaftszweige, in
denen es keine Tarifverträge gibt oder die Tarifbindung nur für eine Minderheit
der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber besteht, wird das Gesetz über die
Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen aktualisiert, um dort Mindestlöhne
durchzusetzen.

Diese Vereinbarungen sind große Schritte in die richtige Richtung. Sie bringen
materielle Verbesserungen für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer. Wir haben der Union dafür keinerlei Zugeständnisse gemacht.
Nicht durchsetzten konnten wir bisher unsere Forderung nach einem generellen
Mindestlohn. An diesem Punkt blockiert die Union. Aber wir werden nicht locker
lassen. Wir werden den Mindestlohn zum Thema der nächsten
Wahlauseinandersetzungen machen, wenn die Union nicht doch noch einem
generellen Mindestlohn zustimmt.

Was regelt das Entsende-Gesetz?
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz ermöglicht dem Bundesministerium für Arbeit
und Soziales in einigen Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen
festzulegen. Die Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen werden in einem
Tarifvertrag festgelegt, den das Arbeitsministerium dann für Allgemeinverbindlich
erklärt. Damit wird auch Lohndumping durch ausländische Firmen unterbunden,
die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

Derzeit schafft das Entsende-Gesetz Mindestlöhne für das Baugewerbe, das
Dachdeckerhandwerk, das Gebäudereinigerhandwerk, das Maler und
Lackiererhandwerk und das Abbruch- und Abwrackgewerbe.

Nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses wird das Entsendegesetz auf
weitere Branchen ausgeweitet, die ausreichend Tarifbindung haben. Zu den
ersten Branchen, in denen das umgesetzt werden soll gehören
Postdienstleistungen, Zeitarbeit, Bewachungsgewerbe und die
Entsorgungsunternehmen. Das wäre ein Mindestlohn für etwa eine Millionen
weitere Beschäftigte. Geprüft wird auch eine Ausweitung auf Friseure, Hotels und
Gaststätten sowie den Einzelhandel – damit könnten weitere drei Millionen
beschäftigte einbezogen werden.

Was regelt das Mindestarbeitsbedingungsgesetz?
Das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen funktioniert
ähnlich wie das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Es wird für Branchen angewandt,
in denen eine geringe Tarifbindung besteht. Ein mit sechs Wissenschaftlern und
Fachleuten aus der Praxis besetzter Hauptausschuss entscheidet, ob in
bestimmten Branchen Mindestlöhne festgesetzt werden sollen. Ein
Fachausschuss aus Vertretern der Tarifparteien schlägt dann die Höhe des
jeweiligen Branchenmindestlohns vor. Der von den Gremien empfohlene
Mindestlohn wird dann auf Vorschlag des Arbeitsministers von der Regierung
festgesetzt.

Dieses Verfahren eignet sich zur Durchsetzung von Mindestlöhnen in der
Fleischverarbeitenden Industrie, der Forstwirtschaft sowie Landwirtschaft und
Gartenbau.

Was sagen die Gewerkschaften?
Die Gewerkschaften kritisieren zu Recht, dass CSU und CDU die Einführung
eines Mindestlohns blockieren:

„Ich habe mir von der CDU/CSU mehr Mut und mehr Verantwortungsbewusstsein
erhofft. Sie hat die Chance vertan, Hungerlöhnen in Deutschland endlich ein
Ende zu bereiten.“

Margret Mönig-Raane, stellvertretende ver.di-Vorsitzende
Gleichzeitig sieht ver.di die Ausweitung des Entsendegesetzes als Schritt in die
richtige Richtung:

„Für einige Branchen wie beispielsweise die Postdienstleistungen oder den
Einzelhandel und die private Entsorgungswirtschaft eignet sich die Regelung gut,
um dem Druck auf die Löhne etwas entgegenzusetzen.“
Margret Mönig-Raane, stellvertretende ver.di-Vorsitzende

Welches Spiel spielt die Linkspartei?
Die Linkspartei spielt beim Thema Mindestlohn ein falsches Spiel. Ihr geht es
nicht darum, tatsächlich Verbesserungen für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer zu erreichen, sondern allein darum, die SPD vorzuführen. Deshalb
hat die Linksfraktion kurz vor der Entscheidung im Koalitionsausschuss einen
Antrag im Deutschen Bundestag gestellt, in dem sie den Text unserer
Unterschriftenaktion übernommen hat. Damit hat sie uns bewusst gezwungen,
gegen unsere eigene Position zu stimmen.

Warum hat die SPD-Fraktion nicht zugestimmt?
Weil es in jeder Koalition die Vereinbarung gibt, dass die Koalitionsfraktionen im
Deutschen Bundestag gemeinsam abstimmen. Das war auch unter Brandt,
Schmidt und Schröder so. Der SPD-Bundesparteitag hat diese Vereinbarung als
Teil des Koalitionsvertrages beschlossenen. Dort heißt es: „Im Bundestag und in
allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich
ab. Das gilt auch für Fragen, die nicht Gegenstand der vereinbarten Politik sind.
Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“

Solange diese Koalition besteht, können wir Politik nur gemeinsam mit der Union
machen. Deshalb stimmen wir gegen Anträge der Linkspartei, auch wenn sie
inhaltlich einmal etwas Vernünftiges fordert. Das ist eine einfache Spielregel
unseres Regierungssystems. Die Linkspartei versucht, daraus Kapital zu
schlagen. Davon dürfen wir uns nicht irre machen lassen.

Eine Bundestagsmehrheit für einzelne Vorschläge wie den Mindestlohn nützt uns
nichts. Denn es gibt dort keine konstruktive Mehrheit für eine Politik gegen die
Union und es gibt vor allem keine Mehrheit, wichtige politische Projekte im
Bundesrat gegen die Union durchzusetzen. Deshalb sind wir bei jedem
politischen Projekt auf die Verständigung mit der Union angewiesen – so
unbefriedigend das auch in vielen Fällen ist.

Wie geht es weiter?
Wir kämpfen weiter für den gesetzlichen Mindestlohn. Die überwältigende
Mehrheit der Bevölkerung steht hinter uns. Die Gewerkschaften stehen an
unserer Seite. Wir werden die Union mit dem Thema vor uns hertreiben. Wir
machen Mindestlöhne zum Thema der Landtagswahl 2008 und der
Bundestagswahl 2009. Wir werden andere Mehrheiten erkämpfen, um
Mindestlohne durchzusetzen.
____________________
Impressum
BayernSPD Infodienst
SPD Landesverband Bayern
Referat für Öffentlichkeitsarbeit
Rainer Glaab
rainer.glaab@spd.de
Oberanger 38/II, 80331 München
Tel. 089/231711-0
Fax 089/231711-38
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