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Hartz IV und Kommunalfinanzen in Bayern

Veröffentlicht am 07.05.2006 in Landespolitik

Argumentationshilfe
(Stand: 09.03.2006)

1. Frage:
Sind die Kommunen durch Hartz IV um die versprochenen 2,5 Mrd. Euro entlastet worden?

Antwort:
Ja.

„Nach den derzeitigen – immer noch nicht belastbaren – Datengrundlagen sind die deutschen Kommunen in ihrer Gesamtheit in etwa um die gesetzlich festgesetzte Nettoentlastung von 2,5 Mrd. Euro entlastet.“ (Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen v. 23.12.05 auf schriftliche Anfrage v. 08.11.05, LT-Drs. 15/4562)

2. Frage:
Sind auch die bayerischen Kommunen entsprechend entlastet worden?

Antwort:
Um insgesamt 104,8 Mio. €.

„Die zu prognostizierende Gesamtentlastung der bayerischen Kommunen im Jahr 2005 liegt der vorläufigen Schätzung zufolge bei 104,8 Mio. €.“ (Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen v. 23.12.05 auf schriftliche Anfrage v. 08.11.05, LT-Drs. 15/4562)

3. Frage:
Profitieren davon alle Landkreise und kreisfreien Gemeinden?

Antwort:
Nein. Es gibt Gewinner und Verlierer. Nach entsprechenden Minderbelastungen bzw. Mindereinnahmen bei der Bezirksumlage ergibt sich für die sieben Bezirke +/- 0, für die Gewinner bei den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden ein Plus von insgesamt 138 Mio. und für die Verlierer ein Minus von 33 Mio. €.

“Die zu prognostizierende Gesamtentlastung der bayerischen Kommunen im Jahr 2005 liegt der vorläufigen Schätzung zufolge bei 104,8 Mio. €. Dabei ist eine höchst ungleiche Verteilung gegeben:
• Die sieben Bezirke sind um 104,4 Mio. € entlastet;
• ein Teil der Landkreise und kreisfreien Gemeinden ist ebenfalls entlastet; das gilt insbesondere für die Großstädte; die Summe der Gewinne der Gewinner liegt bei
79,4 Mio. €;
• ein anderer Teil der Landkreise und kreisfreien Gemeinden ist jedoch belastet; die Summe der Verluste der Verlierer in Bayern liegt bei 79 Mio. €.

Unter Berücksichtigung entsprechender Minderbelastungen bzw. Mindereinnahmen bei der Bezirksumlage liegt
• der Saldo der sieben Bezirke bei plus minus null;
• die Summe der Gewinne der Gewinner unter den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden bei 138 Mio. €;
• die Summe der Verluste der Verlierer unter den Landkreisen und kreisfreien Gemeinden bei 33 Mio. €.“ (Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen v. 23.12.05 auf schriftliche Anfrage v. 08.11.05, LT-Drs. 15/4562)

4. Frage:
Führt der von der Bayer. Staatsregierung angekündigte 50-Mio.-Ausgleichfonds dazu, dass alle bayerischen Kommunen durch Hartz IV ent-lastet werden?

Antwort:
Ja. Durch den Ausgleichfonds wird sichergestellt, dass keine Kommune durch Hartz IV belastet wird (33 Mio. € Ausgleich für die „Verlierer“).
17 Mio. € stehen dafür zur Verfügung, um ein einheitliches Mindestentlastungsniveau je Einwohner zu erreichen.

„Die seit 1. Januar 2005 wirksame Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfesuchende zu einer Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) führt zu unterschiedlichen Be- und Entlastungswirkungen auf die Kommunen. Trotz einer geschätzten Gesamtentlastung der bayerischen Kommunen von gut 100 Mio. EUR im Jahr 2005 werden eine Reihe von Landkreisen und kreisfreien Gemeinden durch „Hartz IV“ belastet. Hierzu wird ein interkommunaler Ausgleich geschaffen.
Die Bezirke, die ausnahmslos entlastet sind, geben ihre Entlastungen in vollem Umfang über die Bezirksumlage an die Landkreise und kreisfreien Gemeinden weiter. Da die (umlagekraftbezogene) Minderung der Bezirksumlage im Einzelfall nicht alle Hartz IV-Belastungen abfedert, wird ergänzend - auf der Basis abgerechneter Zahlen - ein nach-träglicher Belastungsausgleich gewährt werden. Im Jahr 2006 erfolgt demnach ein Ausgleich zu den Belastungen 2005 aus „Hartz IV".
Mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde das Ausgleichsvolumen auf 50 Mio. EUR festgelegt. Dieser Betrag ist nach den gegenwärtigen Schätzungen ausreichend, um alle verbleibenden Belastungen 2005 (verbleibende Belastung nach Minderung Bezirksumlage geschätzt 33 Mio. EUR) abzudecken. Darüber hinaus kann - aller Voraussicht nach - ein einheitliches Mindestentlastungsniveau je Einwohner erreicht werden.“ (Erläuterung zu 13 10/613 41, Nachtragshaushalt 2006, Entwurf, Bayer. Staatsregierung, 22.02.06)

5. Frage:
Wie viel bekommen die Landkreise und kreisfreien Gemeinden jeweils aus dem 50-Mio.-Ausgleichfonds?

Antwort:
Noch nicht bekannt.

“Der geplante Belastungsausgleich wird auf der Grundlage von Statistiken, d. h. belastbarem Zahlenmaterial durchgeführt werden, das vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung auf Plausibilität geprüft wird. Die konkreten Berechnungsgrundlagen für den Belastungsausgleich sollen in einer Verordnung geregelt werden. Diese wird vom StMAS [Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen], StMI [Staatsministerium des Inneren], StMF [Finanzministerium] unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet werden.
Die Höhe der Zuwendungen aus der Zuteilungsmasse für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Gemeinden kann daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festgestellt werden.“ (Antwort Staatsministerin Christa Stewens vom 08.03.06 auf mündl. Anfrage Kathrin Sonnenholzner, MdL)

6. Frage:
Gibt die Staatsregierung die Entlastung des Staatshaushalts durch die Wohngeldreform an die Kommunen weiter?

Antwort:
Nein. Die Staatsregierung verrechnet die Entlastung aus der Wohngeldre-form mit der Belastung aus dem Strukturausgleich Ost.

“Es wird keine gesonderte Weitergabe von Entlastungen und Belastungen des Freistaates Bayern an die bayerischen Kommunen geben. Weitergegeben wird ausschließlich ein evtl. Entlastungssaldo aus den Entlastungen beim Wohngeld und den Belastungen aus dem Struk-turausgleich Ost. Gesonderte Schlüssel für die Verteilung der Entlastung beim Wohngeld ei-nerseits und der Belastung aus dem Strukturausgleich Ost andererseits sind daher nicht er-forderlich; eine unterschiedlice Be- und Entlastung der einzelnen Kommunen tritt insoweit nicht ein.
Die Weitergabe eines evtl. Entlastungssaldos erfolgt im Rahmen des intendierten interkom-munalen Ausgleichs der äußerst unterschiedlichen Be- und Entlastungswirkungen bei den bayerischen Kommunen. Derzeit finden intensive Gespräche zwischen StMAS, StMF, StMI und den Kommunalen Spitzenverbänden statt, auf welche Weise dieser interkommunale Aus-gleich erfolgen kann. Diese Gespräche werden rechtzeitig vor Beginn der Finanzverhandlun-gen zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und Finanzministerium zum Abschluss ge-bracht.“ (Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen v. 23.12.05 auf schriftliche Anfrage v. 08.11.05, LT-Drs. 15/4562)

„Finanziert wird der Belastungsausgleich über eine Umschichtung von Mitteln aus dem Sozi-alhilfeausgleich an die Bezirke in Höhe von 45 Mio. EUR, die im Jahr 2006 vorgenommen wird, sowie durch die Netto-Entlastung des Landes im Jahr 2005 aus Wohngeldersparnis sal-diert mit den Belastungen aus dem Ausgleich-Ost in Höhe von 5 Mio. EUR. Im Jahr 2007 wird der Belastungsausgleich, der für 2006 zu gewähren ist, erweitert um die finanziellen Verschie-bungen zwischen den Kommunen durch die ab 1. Januar 2006 beabsichtigte Verlagerung von Zuständigkeiten für Leistungen an Ausländer, Aussiedler und Spätaussiedler im Bereich der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende von den Bezirken auf die Landkreise und kreisfreien Gemeinden.“ (Erläuterung zu 13 10/613 41, Nachtragshaushalt 2006, Entwurf, Bayer. Staatsregierung, 22.02.06)

Fabian v. Xylander

Abgeordnetenbüro
Kathrin Sonnenholzner, SPD
Dachauer Straße 9/1
82256 Fürstenfeldbruck

Tel. 0 81 41 - 61 39 04
Fax 0 81 41 - 61 39 05

 

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