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Länderfinanzausgleich ist bis 2019 neu zu regeln

Veröffentlicht am 30.05.2015 in Landespolitik

Wenig Hoffnungen machte Bürgermeister Helmut Himmler den Neumarkter SPD-Stadträtinnen und Stadträten mit 2. Bürgermeisterin Gertrud Heßlinger hinsichtlich einer anstehenden Entlastung Bayerns beim  Länderfinanzausgleich. Der Finanzierungsausgleich sei bis 2019 neu zu regeln, weil dann der sog. Solidarpakt ausläuft. Im Jahr 2014 hat der Ausgleich einen neuen Höchststand erreicht, so dass mehr als neun Milliarden Euro von den Geber- an die Nehmerländer transferiert worden seien. Allein Bayern als größter Einzahler habe 2014 insgesamt 4,85 Milliarden Euro in den Finanzausgleich eingezahlt.

Diese Gelder – so Himmler – stehen Jahr für Jahr für  in Bayern dringend erforderliche Zukunftsaufgaben nicht zur Verfügung, so dass die Forderung nach Reduzierung der Ausgleichsleistungen nur logisch erscheine. Diese Forderung könne sich aber durchaus ins Gegenteil verkehren, denn verschiedene Empfängerländer fordern sogar noch höhere Geldleistungen aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg, also von den derzeitigen Zahllländern.

Dies soll erreicht werden, indem künftig auch die volle Finanzkraft der Kommunen   in die Bewertung der  finanziellen Leistungskraft einbezogen werden soll mit der Folge, dass starke Länder mit soliden Kommunen noch mehr bezahlen sollen und finanzschwache Bundesländer einen kräftigen Aufschlag bekommen könnten. In Bayern sowie im Landkreis Neumarkt mit solider Finanzwirtschaft würde der Region nach Darlegung Himmlers beträchtliche Gestaltungskraft für die Zukunft entzogen werden.

Die kommunale Finanzkraft sei in Zukunft  vollständig im Länderfinanzausgleich zu berücksichtigen. Zu diesem Ergebnis kommen zwei … Gutachten, die von Professor Dr. Joachim Wieland (Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer) und von Professor Dr. Thomas Lenk (Universität Leipzig) im Auftrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erstellt wurden.

Prof. Dr. Wieland: “Die Verzerrungen im Länderfinanzausgleich, die sich aus einer nur teilweisen Berücksichtigung der kommunalen Finanzkraft ergeben, können angesichts der weit auseinander klaffenden Steuerkraft der Kommunen nicht länger hingenommen werden.”
Bisher werde die kommunale Finanzkraft lediglich zu 64% im Länderfinanzausgleich angerechnet. Finanzstarke Länder mit ihren finanziell besser situierten Gemeinden werden „ärmer gerechnet“ als es ihrer tatsächlichen Finanzkraft entspricht, während finanzschwache Länder mit ihren überwiegend finanzschwachen Gemeinden „reicher“ dargestellt werden, als sie in Wirklichkeit sind.

Die Gutachter legen dar, dass bei der Ermittlung der Finanzkraft der Länder eine vollständige Einbeziehung ihrer Gemeinden sowohl verfassungsrechtlich als auch aus finanzwissenschaftlicher Sicht geboten ist. Nur dadurch können die tatsächlichen Finanzkraftunterschiede zwischen den Ländern in ihrem vollen Ausmaß erfasst und in einem zweiten Schritt angemessen ausgeglichen werden.

Prof. Dr. Lenk: “Bei einer Neugestaltung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist wegen der vorliegenden Argumente und der unzureichenden Begründung des aktuellen Abschlags eine vollständige und dauerhafte Einbeziehung der kommunalen Finanzkraft in den Länderfinanzausgleich zu empfehlen.”
Der Berliner Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz-Ahnen stellt sich hinter diese Überlegungen: “Es gibt keine Anzeichen, dass sich die Finanzkraft der Länder und Kommunen in absehbarer Zeit weiter annähert. Wir brauchen deshalb dauerhaft mehr Ausgleich statt weniger. Es gibt keine rationalen Gründe, weiterhin mehr als ein Drittel der Unterschiede zwischen den Kommunen aus dem System auszublenden.” Berlin würde in einer Größenordnung von rd. 640 Mio. EUR profitieren.

 

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