Oberpfälzer SPD-Politiker deckt Praxis einer Reinigungsfirma auf
Als Putzfrauen in öffentlichen Gebäuden noch „Verwaltungsarbeiterinnen“ waren und einen von der Gewerkschaft ausgehandelten Tariflohn erhielten, war eines sicher: das „angemessene Entgelt für ehrliche Arbeit“, wie ihn Art. 168 der bayerischen Verfassung vorschreibt.
Seit die Privatisierungswelle im öffentlichen Dienst alle verlässlichen Strukturen wegspült, ist es damit vorbei. Statt hauseigenem Personal werden in Rathäusern, Ämtern und Einrichtungen Reinigungsfirmen beauftragt und deren Arbeitskräfte können von „angemessenem“ Entgelt nur träumen.
Aber: für die Branche gibt es ja eine Mindestlohn-Verordnung und die ist bindend, oder?
In Berching hat der SPD-Stadtrat Josef Mayer jetzt die tatsächliche Praxis einer überregional tätigen Reinigungsfirma aus Regensburg aufgedeckt.
In Berching putzt diese Firma in 2 Schulen, der Mehrzweckhalle und im Hallenbad. Auf dem Papier wird die Mindestlohn-Verordnung eingehalten, nach der eine Putzfrau in der Stunde wenigstens auf 7,87 Euro kommen soll.
Nachdem sich Putzfrauen an Josef Mayer gewandt haben, weil die monatliche Lohnabrechnung nicht nachvollziehbar ist und die angewiesene und ausgeführte Arbeit nicht korrekt vergütet wird hat eine Nachprüfung einen Effektiv-Lohn von effektiv nicht einmal 5,00 Euro pro Stunde ergeben.
Auf dem Papier erscheint der vorgeschriebene Mindestlohn, die Kürzung erfolgt ganz offensichtlich durch nicht verrechnete Arbeitszeit.
Das überdurchschnittlich hoch verschuldete Berching hatte die Reinigungsarbeiten zum Jahresanfang neu ausgeschrieben. Den Zuschlag erhielt eine Regensburger Firma, die die Mitbewerber dem Vernehmen nach „deutlich“ unterbot.
Die insgesamt 15 Putzfrauen sollten nach Möglichkeit ihre Arbeitsplätze zu vergleichbaren Bedingungen behalten. Die Praxis zeigt, dass die Firma Einsparungen weniger durch Verwendung moderner Technik und Putzmittel erzielt, sondern durch Lohn-Dumping.
Doch damit nicht genug: Wer meckert, fliegt.
Schon nach kurzer Zeit hatten sich alle Putzfrauen in der Schule andere Arbeitsplätze gesucht. Mehreren Putzfrauen im Bad wurden Kündigungen ohne vorherige Abmahnungen und ohne Begründung ausgesprochen. Als mündliche Begründung gegenüber dem Bürgermeister wurde angegeben: Störung des Betriebsfriedens.
Tatsächlich aber provozierte die Firma selbst die Unruhe. Durch immer neue Regelungen der Arbeits- und Einsatzzeiten wurde die Arbeitszeit reduziert, in der aber die gleiche Leistung und Qualität erzielt werden soll. In der Sporthalle putzen zwei Frauen nach mündlicher Anweisung je 7,25 Stunden pro Woche, bezahlt wurden zwischen Januar und Juli aber nur etwa 4,20 Stunden.
Seit 1. Juli 2007 muss die Arbeitszeit auf der Basis der Mindestlohn-Verordnung stunden- und minutengenau abgerechnet werden. Bis einschließlich Ende August wurde aber nur per Pauschale Lohn bezahlt. Durch Unterschrift unter eine "Änderung des Arbeitsvertrags" sollten die Putzfrauen rückwirkend die Lohn-Kürzung absegnen.
„Das Unternehmen hat den Putzfrauen die Löhne um rund 30 % gekürzt hat und die von der Stadt Berching ausbezahlten Beträge für Putzleistungen nicht nach den Vorgaben der Mindestlohn-Verordnung an die Beschäftigten abführt, sondern einbehalten.“, so der Vorwurf aus der Berchinger SPD.
Die Vorhaltungen an die Firma seien „auch strafrechtlich nicht ohne Bedeutung“.
Auch die IG Bau befasst sich mittlerweile intensiv mit dem Berchinger Fall.
Die Neumarkter SPD-Kreisvorsitzende Carolin Braun fordert in diesem Zusammenhang gemeinsame Maßnahmen von Gemeinde- und Kreisräten gegen die Praxis der Umgehung der Mindestlohn-Verordnung.