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Parteivorstand der SPD antwortet Hirschauer Stadtrat Wolfgang Bosser

Veröffentlicht am 30.03.2007 in Bundespolitik

Anfrage: Frühverrentung der Bundeswehrsoldaten mit 50
Genossinnen und Genossen,
wie heute aus der Presse zu erfahren ist, möchte unser Herr Verteidigungsminister ca. 4200 Soldaten (Feldwebel und Hauptmänner) mit 50 Jahren in "Frühpension" schicken.
Wenn hier die SPD zustimmt, dann werden wir innerhalb der Partei über eine neue Ausrichtung der Rentenpolitik "allgemein" sprechen müssen.
Es kann nicht sein, dass unsere Mandatsträger (MdB`s) das "normale" Volk mit 67 Jahren in Rente schicken und die Berufssoldaten, die eh viel zu früh regulär mit 53 - 55 Jahren in Pension gehen, jetzt nochmals 3 - 5 Jahre früher mit 50 Jahren.
Was ist nur aus unserem "gerechten" Staat geworden ??? Diese Regelung zahlen die, die künftig mit 67 in Pension gehen sollen.
Meine Damen und Herren des Parteivorstandes, die Grenzen des Zumutbaren sind jetzt erreicht !!
Ich bitte um entsprechende Aufklärung und Stellungnahme zur Frühpensionierung der Soldaten und zur Rente mit 67.
Wolfgang Bosser

ANTWORT PARTEIVORSTAND:

Sehr geehrter Herr Bosser, lieber Wolfgang,

vielen Dank für Deine E-Mail, die uns am 27.03.2007 erreicht hat.

Es gibt doch aber einen Grund, dass dieser Vorschlag von Verteidigungsminister Jung bisher nicht beschlossen wurde und dieser Grund heißt u.a. Franz Müntefering. Die Pläne von Herrn Jung fanden im Kabinett keine Mehrheit, u.a. hat Franz Müntefering vor dem falschen sozialpolitischen Signal gewarnt welches einem solchen Beschluss im Vergleich zur beschlossenen Rente mit 67 ausgehe.

Ich möchte aber auch die Gelegenheit nutzen und Dir den beschlossenen höheren Renteneinstieg erläutern: Es ist doch unbestreitbar, dass die Erfahrungen und Kompetenzen älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gebraucht werden. Stärker als bisher muss das Alter als produktive Lebensphase anerkannt werden. Die beiden Gesetzentwürfe „Rente mit 67“ und „Perspektive 50 plus“ sind angemessene und notwendige Antworten auf die Herausforderungen, die der demografische Wandel für Gesellschaft und Arbeitswelt bringt. Vor dem Hintergrund weiter steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen, ist die stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Rente von 65 auf 67 Jahre eine wichtige rentenpolitische Maßnahme, um die gesetzlichen Beitragssatz- und Niveausicherungsziele einhalten zu können. Ziel ist dabei, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 Prozent steigen zu lassen.

Wir führen die neue Regelung vor dem Hintergrund der sich drastisch ändernden Bevölkerungsstruktur in Deutschland ein. Zur Verdeutlichung hier einige Fakten, die auf das Rentensystem massiven Einfluss haben und uns zum Handeln veranlassen:

- Die durchschnittliche Lebenserwartung der Männer ist seit 1959 um 11 auf fast 76 Jahre gestiegen. Die Lebenserwartung der Frauen sogar um 13 auf gut 81 Jahre. Im Jahr 2030 werden Männer im Schnitt eine Lebenserwartung von 83 Jahren haben, Frauen werden dann fast 88 Jahre alt werden.

- Parallel dazu ist im selben Zeitraum die Geburtenzahl dramatisch zurückgegangen. 1969 brachte jede Frau durchschnittlich 2,1 Kinder zur Welt. Damit konnte das zahlenmäßige Verhältnis zwischen den Generationen stabil gehalten werden. Das hat sich seit Mitte der siebziger Jahre verändert. Die Geburtenrate liegt nun bei 1,4 Kindern. Das Gleichgewicht der Generationen ist damit verschoben.

- Das Verhältnis der 65-jährigen und Älteren zu den 20- bis 65-jährigen beträgt zur Zeit rd. 1:3. Auf einen Rentner kommen drei Menschen, die arbeiten und eine Rente bezahlen. Im Jahr 2030 wird sich das Verhältnis auf 1:2 verschlechtern - dann sind es nur noch zwei Beitragszahler, die für einen Älteren sorgen. Grund dafür sind die sinkende Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung. D. h. immer weniger junge Menschen müssen die Renten für immer mehr Ältere erwirtschaften. Das kann auf Dauer nicht ohne Auswirkungen bleiben.

- Die wachsende Lebenserwartung verlängert die Rentenbezugszeit: 1960 betrug die
durchschnittliche Rentenbezugsdauer knapp 10 Jahre; 1990 waren es bereits über
15 Jahre; 2006 17 Jahre. Im Jahr 2020 werden es fast 20 Jahre sein.

- Gleichzeitig nehmen die Versicherungsjahre immer weiter ab. Die normale Berufskarriere beginnt später und weist immer mehr Brüche auf. 1998 lagen die durchschnittlichen Versicherungsjahre bei Frauen bei 26,5 Jahren, 2004 bei nur 25 Jahren. Bei den Männern sind die Versicherungsjahre im selben Zeitraum von 40 Jahren auf 39,2 Jahre gesunken.

Der Übergang zum Renteneintrittsalter mit 67 erfolgt moderat und langsam. Erst ab 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise um einen Monat, ab 2024 um zwei Monate pro Jahr erhöht, so dass dann ab 2029 das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt. Das bedeutet, dass die Geburtsjahrgänge ab 1947 die ersten sind, für die die Regelaltersgrenze um einen Monat verlängert wird und die Geburtsjahrgänge ab 1964 die ersten sind, für die die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt.

Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, können weiter mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Um kindererziehende Elternteile nicht zu benachteiligen, werden hierbei auch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes angerechnet.

Vereinbarungen zu Altersteilzeitarbeit genießen besonderen Vertrauensschutz. Die bisherigen Altersgrenzen für den Renteneintritt gelten weiter. Stichtag hierfür war der 31. Dezember 2006. Von der Anhebung auf 67 Jahren ausgenommen werden somit vor 1955 geborene Personen, die vor 2007 verbindlich Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. 63-jährige und ältere Erwerbsgeminderte mit 35 Beitragsjahren können bis Ende 2023 weiterhin abschlagsfrei eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ab 2024 werden hierfür 40 Beitragsjahre erforderlich sein.

Für die SPD ist die Anhebung des Rentenalters kein Selbstzweck, deshalb haben wir daran bestimmte Bedingungen geknüpft: Im Gesetzentwurf wurde eine Vorbehaltsklausel verankert. Die Bundesregierung ist demnach verpflichtet, ab 2010 regelmäßig darüber zu berichten, ob die Maßnahmen mit der Entwicklung der Arbeitsmarktlage und der wirtschaftlichen und sozialen Situation älterer Arbeitnehmer vereinbar ist. Trotz aller Notwendigkeiten darf die Anhebung des Renteneintrittsalters nur umgesetzt werden, wenn sie mit den tatsächlichen Entwicklungen im Einklang steht. Eine Revision bleibt also möglich.

Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, die älter werdende Gesellschaft als eine Chance zu sehen. Wir wollen die Potenziale einer älter werdenden Gesellschaft besser nutzen. Dazu ist ein anderes Verständnis von Alter und Altern notwendig. Gesellschaft, Wirtschaft und Politik müssen ein neues Altersbild befördern und das Alter noch stärker als aktive Lebensphase begreifen.

Maßnahmen der Initiative 50 Plus:
a) Ältere Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 120 Tagen haben, werden bei der Aufnahme einer geringer bezahlten Tätigkeit durch einen Ausgleich beim Nettolohn unterstützt. Die Differenz zwischen dem früheren und dem geringeren neuen Nettogehalt wird im ersten Jahr zu 50 und im zweiten Jahr zu 30 Prozent ausgeglichen. Zusätzlich werden die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus der neuen Beschäftigung zu 90 Prozent der früheren Beiträge bezuschusst.

b) Unternehmen, die Ältere einstellen, können zum Lohn einen neu gestalteten Eingliederungszuschuss erhalten. Voraussetzung ist eine Beschäftigungsdauer von mindestens einem Jahr und dass die Eingestellten in den letzten sechs Monaten arbeitslos waren oder an bestimmten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilgenommen oder persönliche Vermittlungshemmnisse haben. Die Eingliederungszuschüsse werden den Arbeitgebern für mindestens ein Jahr, höchstens drei Jahre in Höhe von mindestens 30 und höchstens 50 Prozent der Lohnkosten gewährt.

c) Die Befristungsregelung für Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr wird erleichtert: Die Höchstbefristungsdauer bei demselben Arbeitgeber beträgt dann fünf Jahre. Für die sachgrundlose Befristung des Arbeitsvertrages ist in Zukunft Voraussetzung, dass die ältere Arbeitnehmerin oder der ältere Arbeitnehmer unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate arbeitslos war, Transferkurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen hat. Beschäftigte in Betrieben mit bis zu 250 Mitarbeitern (bisher 100) erhalten künftig bereits ab dem 45. Lebensjahr (bisher ab 50) Bildungsgutscheine für zertifizierte Weiterbildungen.

Wir arbeiten daran den Rentenzugang zu flexibilisieren: Wir wollen, dass ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen die Möglichkeit haben, den Umfang ihrer Erwerbstätigkeit ihrem gesundheitlichen Leistungsvermögen anzupassen. Hierzu wollen wir flexible Möglichkeiten eröffnen und Freiraum für individuelle Lösungen schaffen. Dazu haben wir auf der Fraktionssitzung vom 6. März eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Fraktion und Partei eingesetzt, die unter Beteiligung von Experten aus Praxis und Wissenschaft, Vorschläge erarbeiten wird, wie die Rente mit 67 flankiert werden kann. Dabei soll es u.a. um Qualifizierung und Weiterbildung gehen, um die Gestaltung einer alternsgerechten Arbeitswelt, um gesundheitsschonende Gestaltung der Arbeitsplätze und um Möglichkeiten gleitender Übergänge in den Ruhestand. Auf Grundlage der von der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales vorgelegten Eckpunkte soll die neu eingesetzte Arbeitsgruppe bis Ende 2007 ein Konzept zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zum flexibleren Rentenzugang für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorlegen.
Weil wir wissen, dass eine Erhöhung des Rentenalters ins Leere laufen muss, wenn sich die derzeitige Arbeitsmarktlage für ältere Menschen nicht grundlegend ändert, wird bereits jetzt die Initiative 50plus gestartet. Wir wollen damit die Beschäftigungsfähigkeit Älterer verbessern und die Qualifizierung ausbauen, damit sie den Anforderungen des Arbeitsmarktes von morgen genügen. In einigen Jahren werden die Unternehmen älteren Arbeitnehmern nicht nur Arbeitsplätze anbieten können, sie werden auch darauf angewiesen sein, dass die älteren erfahrenen Arbeitnehmer länger erwerbstätig bleiben.

Freundliche Grüße

Katrin Molkentin
SPD Parteivorstand
Bürgerservice
Tel.: 030 25 991-0
FAX: 030 25 991-410
mailto: parteivorstand@spd.de
http://www.spd.de

 

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