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Skandalöse Klassenjustiz in Deutschland

Veröffentlicht am 08.10.2009 in Presse

Ein neuer Streit um eine Kündigung wegen eines Bagatelldelikts beschäftigt die Justiz. Wegen des Verzehrs zweier Brötchenhälften und einer Frikadelle von einem Firmen-Büffet hatte eine Chefsekretärin des Bauverbandes Westfalen die fristlose Kündigung erhalten.
Dies ist wiederum eine Nachricht des Tages, die uns zu fassungslosem Kopfschütteln veranlasst und nötigt. Der Vorgang zeigt einmal mehr, wie blind und maßlos unsere Richter im Arbeitsrecht oft agieren. Disziplinieren und unangemessene Härte nach UNTEN und katzbuckeln nach OBEN.

Die selbsternannten Eliten unserer Gesellschaft versenken Milliarden und vernichten gigantische Werte (Schrempp, Ron Sommer, Utz Claaßen, Wedeking und Konsorten) und erhalten gigantische Abfindungen. Wo ermittelt da ein Staatsanwalt und wo gibt es Anklagen – geschweige denn ein Urteil? Aber Sie wissen ja – vor dem Gesetz sind alle gleich!!! – Das zum Thema „Das Märchen des Tages!“

Erneut sorgt eine Kündigung wegen einer Bagatelle für Empörung - und wieder geht es um Lebensmittel. Ähnlich wie in Radolfzell hatte eine Mitarbeiterin ihren Hunger gestillt, jetzt kämpft sie vor Gericht gegen den Rauswurf.

Dagegen geht die Betroffene gerichtlich vor. Ein erster Gütetermin am Dienstag vor dem Arbeitsgericht Dortmund blieb ohne Ergebnis: Der Arbeitgeber lehnte die vorgeschlagene Lösung, die Kündigung in eine Abmahnung umzuwandeln, ab.

In dem Fall geht es um eine 59-jährige Sekretärin, die bereits seit 34 Jahren für den Verband tätig war. Sie hatte laut Gericht im Juli einen Imbiss für ihren Chef und verschiedene Gutachter vorbereitet und dabei sich selbst zwei halbe Brötchen mit Aufschnitt und eine Frikadelle genommen. Dies hatte sie auch sofort zugegeben, als sie darauf angesprochen wurde. Unrechtsbewusstsein hatten die Betroffene sowie eine Kollegin, die ebenfalls fristlos entlassen wurde, dabei nicht: In der Vergangenheit sei das in der Firma gang und gäbe gewesen, sagen sie.

Praxis bisher geduldet

Im Prozess vor dem Arbeitsgericht beteuerte die Sekretärin, dass es im Unternehmen ausdrücklich erlaubt gewesen sei, in Sitzungen übrig gebliebene Brötchen anschließend zu essen. Selbst der frühere Geschäftsführer habe sich gelegentlich bedient. Sie sei der Meinung gewesen, ihr Verhalten sei in Ordnung.

Dagegen beharrt der Arbeitgeber auf der fristlosen Kündigung als einzig angemessene Sanktionierung des «Brötchen-Diebstahls». Das Verhalten sei ein Vertrauensmissbrauch, der nicht wieder gutzumachen sei, sagte Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer des Bauverbands Westfalen. Beim Bauverband würden hoch sensible Akten verwaltet. Da müsse man sich zu einhundert Prozent auf seine Angestellten verlassen können.

Die Gegenseite pocht dagegen auf Weiterbeschäftigung. Der Klägeranwalt verwies auf das Alter seiner Mandantin: Mit 59 Jahre habe sie kaum Aussichten, einen neuen Job zu finden. Zudem gehe es ihr um die Wiederherstellung ihres guten Rufes. «Mit einem solchen Makel will sie nicht einfach so gekündigt werden. Sie hat ein großes Rehabilitationsbedürfnis.»

Das Dortmunder Arbeitsgericht wird voraussichtlich am 14. Januar 2010 über den Fall verhandeln, wie ein Gerichtssprecher sagte. In der Güteverhandlung am Dienstag deutete die Vorsitzende Richterin an, dass sie eine fristlose Kündigung für möglicherweise überzogen hält. Der Fall der Kollegin, die – nach fast 20 Dienstjahren im Betrieb – ebenfalls fristlos entlassen worden war, weil sie ihren Hunger gestillt hatte, wird voraussichtlich am 24. November verhandelt.

IG Bau hat kein Verständnis

Der Gerichtssprecher erläuterte, das Gericht habe darauf hingewiesen, dass grundsätzlich auch der Diebstahl geringwertiger Dinge eine Kündigung rechtfertige. Allerdings müssten die Interessen abgewogen werden. Für die Klägerin spreche ihr langjähriges Arbeitsverhältnis beim Bauverband. Zudem habe sie keineswegs heimlich gehandelt und ihr Verhalten auch sofort zugegeben.

Die Gewerkschaft IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) zeigte sich empört. Die Arbeitgeber müssten sich fragen, was sie der Betroffenen mit der Kündigung antäten, sagte der Regionalleiter Westfalen, Jürgen Czech. In ihrem Alter werde die Frau Probleme haben, eine neue Stelle zu finden. Zudem sei es unverständlich, «jemanden, der 34 Jahre dort beschäftigt ist, wegen einer Frikadelle zu entlassen».

Kündigungen wegen Bagatelldelikten sorgen immer wieder für Schlagzeilen. Demnächst verhandelt das Bundesarbeitsgericht den Fall einer Kassiererin, der wegen zweier Leergutbons im Wert von 1,30 Euro gekündigten wurde. Auch in Radolfzell (Baden-Württemberg) kämpft eine 58-jährige Altenpflegerin um ihren Arbeitsplatz. Sie war fristlos entlassen worden, weil sie mehrere Maultaschen für den eigenen Verzehr mitgenommen hatte. (nz/AP/dpa)

 

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