„Die Unterstützung der kommunalpolitischen Arbeit durch ständige Information und Beratung der SPD-Fraktionen und SPD-Mandatsträger in kommunalpolitischen Fragen ist Aufgabe der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK)“ erläuterte Kreisrat Rudolf Bergmann bei einer Mitgliederversammlung mit Neuwahl der Vorstandschaft in der Frohnberggaststätte in Hahnbach.
So habe der SGK-Kreisverband Amberg-Sulzbach, berichtete Bergmann rückblickend, die Verwaltungsreform in Bayern mit ihren negativen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte, die Änderungen des Baugesetzes und das neue Kindertagestättengesetz aber auchdie Änderungen des Kommunalrechts behandelt. Informationen zum Bau- zum EU-Recht, zur EU-Osterweiterung, zum Gebäude-TÜV und zur Einführung des Büchergelds waren weitere Themen bei Mitgliederversammlungen.
Selbstverständlich habe man sich auch vor Ort informiert. So bei der Tourist-Info in Amberg, durch die Besichtigung des Stefansturms in Ensdorf und der Hackschnitzelheizung der Umweltstation des Klosters Ensdorf. „Die Diskussion über eine grundlegende Reform der Kommunalverwaltung läuft seit dem Jahr 1990“ leitete Bergmann auf die Vorstellung des „Gesetzes zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts“ über, welches am 1. Januar des Jahres in Kraft getreten ist.
Durch dieses neue Steuerungsmodell, so erläuterte er, solle mehr Effizienz und Effektivität gewährleistet werden. Mit dem Gesetz würden die Kommunen ermächtigt, ihre Haushaltsführung nach kaufmännischen Grundsätzen zu gestalten. Ihnen werde die Möglichkeit eingeräumt, zwischen dem kameralen und dem kaufmännischen Haushaltswesen Doppik (Doppelte Buchführung in Kommunen) zu wählen.
Dadurch erhielten sie die Möglichkeit, moderne Mittel der Verwaltungssteuerung einzusetzen. Eine Ausnahmegenehmigung nach der so genannten Experimentierklausel in den Kommunalgesetzen sei künftig nicht mehr erforderlich. Die Gesetzesbegründung, so führte Bergmann aus, nenne als Referenzziele die Strukturelemente Darstellung der Verwaltungsleistung als Produkt, Dezentralisierung der Bewirtschaftungskompetenz für den Einsatz von Personen und Sachmitteln, die Budgetierung der bereitgestellten personellen und sachlichen Ressourcen nach Fachbereichen und die Zusammenfassung von Aufgaben und Ressourcenverantwortung in einer Hand.
Weiter gehörten die Kosten- und Leistungsrechnung über die bisherigen kostenrechnenden Einrichtungen hinaus und die Gesamtdarstellung mit der Doppik von Ressourcen sowie Vermögenspositionen. Durch die Umstellung würden, so Bergmann, für neue Software, weitere Sachkosten und Schulung der Mitarbeiter enorme Kosten auf die Kommunen zukommen, „wobei ich die vom Bayerischen Gemeindertag geschätzten Kosten von 60000 Euro für eine mittlere Kommuner als wesentlich zu niedrig erachte“. Da die Gemeinden zur Einführung nicht verpflichtet seien, bestehe auch kein Anspruch nach dem Konnexitätsgesetz.
Bei den nachfolgenden Wahlen wurde Kreisrat Rudolf Bergmann als Vorsitzender der Kreis-SGK im Amt bestätigt. Ihm zur Seite werden Hans-Jürgen Haas aus Sulzbach-Rosenberg sowie Stadträtin Brigitte Netta und Stadtrat Dieter Amann aus Amberg stehen
Zum Bild: Das „Gesetz zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts“ behandelte Kreisrat Rudolf Bergmann vor Mitgliedern der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik (SGK).