Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 04.09.2007 beschlossen, den derzeit geltenden 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern zum Ablauf der 1. Dringlichkeit im Jahr 2010 fortzuschreiben und einen aktualisierten 7. Ausbauplan aufzustellen.
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 04.09.2007 beschlossen, den derzeit geltenden 6. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern zum Ablauf der 1. Dringlichkeit im Jahr 2010 fortzuschreiben und einen aktualisierten 7. Ausbauplan aufzustellen.
Dieser, so MdL Reinhold Strobl (SPD), liegt nun vor. Er steht in dieser Woche im Wirtschaftsausschuss des Bayerischen Landtages auf der Tagesordnung. Dieser Entwurf sei nun mit den Regionalen Planungsverbänden abzustimmen. Wie bei der Aufstellung des derzeitigen 6. Ausbauplans für die Staatsstraßen wird auch bei der Aufstellung des 7. Ausbauplans ein gesamtwirtschaftliches Bewertungsverfahren angewandt. Dieses setze sich aus drei Komponenten zusammen: - Nutzen-Kosten-Analyse, - Umweltrisikoeinschätzung (URE), - Raumwirklichkeitsanalyse (RWA).
Der Ausbauplan, stellt Strobl fest, sei kein Haushaltsplan. Er stelle als ein vom Ministerrat zu beschließendes Maßnahmenpaket die Vorgabe für die Straßenbauverwaltung dar, für welche Projekte in den kommenden Jahren die planerischen und rechtlichen Grundlagen zu schaffen seien – und bei Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel – die bauliche Umsetzung erfolgen soll. Mit den Festlegungen zum finanziellen und zeitlichen Rahmen des Ausbauplans seien keine Vorfestlegungen für künftige Haushalte verbunden.
Das Staatsministerium des Innern schreibt in ihrer Vorlage: „Da in keinem Regierungsbezirk ein besonderer, das durchschnittliche Maß erheblich übersteigender Ausbaubedarf besteht, orientiert sich die Mittelzuordnung auf die einzelnen Regierungsbezirke vor allem an den Streckenlängen und den Fahrleistungen auf den Staatsstraßen in den einzelnen Regierungsbezirken. Innerhalb der Regierungsbezirke sind die Ergebnisse der Projektbewertung ausschlaggebend für die Dringlichkeitseinstufung.“ Es sei ein Verhältnis zwischen Ausbau- und Neubauprojekten von 45 : 55 angestrebt worden. 201 Projekte seien, obwohl sie nicht realisiert wurden, nicht in den 7. Ausbauplan übernommen worden.
Folgende Projekte werden nicht in den 7. Ausbauplan übernommen:
- St 2040 Ausbau in und bei Paulsdorf (s. Dringlichkeit 2)
- St 2164 OU Röckenricht (das Teilprojekt Bahnübergang-Beseitigung
bei Röckenricht wird jedoch in den 7. Ausbauplan mit aufgenommen)
(s. Dringlichkeit 1 R)
- St 2164 Ausbau nördlich Königstein
- St 2399 Ausbau und Verlegung Amberg – Raigering – Lintach
- St 2399 Ausbau Kemnath am Buchberg – Neunaigen
- Erwähnt werden soll hier aus dem Landkreis Schwandorf auch die
Ortsumgehung Schwarzenfeld (St 2151)
Streckenabschnitte im Bereich von Projekten, die infolge der Bewertung nicht in den neuen Ausbauplan aufgenommen wurden, können während der Laufzeit des Ausbauplans nur durch einfache Ausbauten und Maßnahmen der Bestandserhaltung verbessert werden.
In der Spalte „Dringlichkeit) 1 UEB (1. Dringlichkeit Überhang – das sind Projekte mit weit fortgeschrittenem Projektstand – entweder befindet es sich im Planfeststellungsverfahren, es liegt ein Planfeststellungsbeschluss vor, oder das Projekt ist im Bau): bleiben:
- St 2399 OU Mertenberg (Gesamtkosten: 2,3 Mio €)
- St 2399 Ausbau Freudenberg – Mertenberg, BA II (Gesamtkosten: 2,7 Mio €)
- St 2235 Verlegung bei Kastl (Gesamtkosten: 2,4 Mio €)
Projekte der 1. Dringlichkeit – Reserve (1 R) (2021 bis 2025):
- St 2166 OU Freihung (Gesamtkosten: 2,2 Mio €)
- St 2166 OU Thansüß (Gesamtkosten: 2,9 Mio €)
- St 2164 Bahnübergangsbeseitigung bei Röckenricht (Gesamtkosten: 1,5 Mio €)
In der 2. Dringlichkeitsstufe (nach 2025) ist vorgesehen:
- St 2165 OU Kümmersbruck (Gesamtkosten: 21,6 Mio €)
- St 2399 OU Raigering – Lintach (Gesamtkosten: 19, 7 Mio €)
- St 2040 OU Paulsdorf (Gesamtkosten: 3,9 Mio €)
Der Zustand der Staatsstraßen, moniert Strobl, sei sogar schon im Bericht des Obersten Rechnungshofes moniert worden. Tatsache sei, dass der Unterhalt und der Ausbau der Staatsstraßen seit Jahren unterfinanziert sei. In den sieben Regierungsbezirken Bayerns seien an insgesamt 4.840 Kilometern Staatsstraßen grundlegende Sanierungen notwendig, das entspreche 35,6 Prozent des gesamten Staatsstraßennetzes. Der Nachholbedarf für die Erhaltung der Fahrbahnen liege bayernweit bei 720 Mio Euro. Brücken und andere Ingenieurbauwerke sind dabei noch nicht berücksichtigt. Der durchschnittliche Kostenaufwand für die Sanierung von einem Kilometer Staatsstraße liege bei 150.000 Euro. Das Geld reiche für nur knapp 530 Kilometer, das bedeute, dass etwa 4.310 Kilometer auch in Zukunft noch schadhaft oder in einem schlechteren Zustand sei. Daran, so Strobl, ändere auch das vor Ort so groß angepreiste Programm „Aufbruch Bayern“ nichts. Er bedauert, dass wichtige Projekte im Landkreis wiederum nach hinten und damit auf den St.-Nimmerleins-Tag geschoben werden.
Bürgerbüro
Reinhold Strobl, MdL (SPD)
Birkenweg 33
92253 Schnaittenbach
Tel. 09622 - 70 36 36
Fax: 09622 - 70 36 35
Internet: www.reinhold-strobl.de
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