Wegen der hochpathogenen Form der Vogelgrippe wurde eine landesweite Stallpflicht auch für alte Geflügelrassen verordnet. Davon sind die Geflügelzüchter existentiell betroffen. Eine Rassegeflügelzucht - das heißt die Erhaltung der alten Geflügelrassen - ist im Gegensatz zu den Wirtschaftsrassen nur in freier extensiver Haltung möglich.
Schon jetzt würden die Geflügelzüchter viele Zuchttiere und ganze Zuchten aus Erhaltungszuchten nicht durch die hochpathogene Influenza, sondern vor allem durch die seit November 2016 geltende Stallpflicht verlieren. Nun drohe, dass die schon seit Wochen geltende Stallpflicht verlängert werde, obwohl die Ausbrüche in den geschlossenen Systemen des Wirtschaftsgeflügels zeigen würden, dass die Aufstallung nicht den Schutz biete, den sie vorgebe. Eine Nachzucht von Jungtieren sei für die meisten Rassen und Arten unter Stallbedingungen nicht möglich. Das bedeute das Ende für die meisten Tiere.
Eigentlich gehörte früher eine Geflügelhaltung zu jedem Haushalt. Von daher war es für den jetzigen SPD-Landtagsabgeordneten Reinhold Strobl selbstverständlich, schon in frühester Jugend dem Geflügelzuchtverein Schnaittenbach-Hirschau beizutreten. Der Besuch von entsprechenden Ausstellungen gehört bei ihm zum festen Jahresprogramm. Beeindruckt ist er immer wieder von den verschiedenen Rassen. Die Züchter sind es, welche für den Erhalt der seltenen und zum Teil vom Aussterben bedrohten Rasse- und Ziergeflügel sorgen. Es handle sich hier um ein Kulturgut. Nun wurde der Abgeordnete von verschiedenen Seiten um Hilfe gebeten. So bat ihn z.B. der Bezirksverband der Oberpfälzer Rassegeflügelzüchter dringend um Unterstützung. Die Stallpflicht sollte sich ausschließlich auf die Risikogebiete und die Fundorte von Geflügel mit dem hochpathogenen Virus beschränken.
Es bestehe die Gefahr des Ausfalls der kompletten Nachzucht bei Groß- und Wassergeflügel für das Zuchtjahr 2017 – mit der Folge einer massiven Aufgabe von Zuchten und damit einer Dezimierung eines traditionsreichen Hobbys hier im Ursprungsland der organisierten Rassegeflügelzucht. Strobl hat deshalb einen Fragenkatalog an die Staatsregierung erstellt. Ihn interessiert vor allem, ob die Vogelgrippebei den Rasse- und Geflügelzüchtern, in der freien Natur oder nicht vielmehr in der Massentierhaltung ausbricht. Strobl will von der Staatsregierung wissen, ob nicht die Bedingungen einer großen und engen Massengeflügelhaltung verantwortlich für die Entstehung hochpathogener Formen der Viren aus endemisch vorhandenen niedrig pathogenen Formen ist.
Auch geht Strobl der von den Geflügelzüchtern gestellten Frage nach, ob nicht das Vogelgrippe-Virus über Geflügeltransporte zu Schlachthöfen oder über, mit Viren belasteter Luft aus den Ställen, mangelhafte Hygiene beim Transport von Geräten, Fahrzeugen, Transportbehältern und Abfällen aus der Geflügelhaltung, Ausbringung von Geflügelkot auf Agrarflächen bzw. Eintrag ins Oberflächengewässer in die freie Landschaft gelangt und somit auch Wildvögeln gefährlich werden kann. Eine weitere Frage beschäftigt sich mit dem weltweiten Handel z.B. mit Bruteiern, Eintagesküken und mangelhaft erhitztem Futter aus tierischen Abfällen und durch länderübergreifende Lebendtransporte von Geflügel zu Schlachthöfen und den Rücktransport leerer Behälter und Container ausbricht und so auch zu uns gelangt.
Strobl geht es bei seiner Anfrage darum, dass bei der Betrachtung der Vopgelgrippe und deren Verbreitung des gefährlichen Virus alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden müßten. Momentan sei es so, dass die vielen Rassegeflügelzüchter und vom Aussterben bedrohte Rasse- und Ziergeflügel unter der Stallpflicht leiden, aber u.U. die Entstehung der Vogelgrippe ganz wo anders zu suchen ist. Zweifellos hätten auf Intensivtierhaltung spezialisierte Betriebe ein wesentlich höheres Infektionsrisiko und das damit verbunden ein höheres finanzielles Risiko besteht, müßte jedem Unternehmer schon bei der Einrichtung einer solchen Haltungsform bewusst sein.
Die von der Stallpflicht besonders betroffenen Freiland-Geflügelhalter hätten kein Verständnis dafür, diesen zusätzlichen Aufwand zu tragen. Zumal die Übertragung durch Wildvögel nur auf unbestätigten Theorien beruhe und gerade dieser Infektionsweg für die geschlossenen Haltungen sehr unwahrscheinlich sei. Es müsse möglichst schnell Abhilfe geschaffen werden. In anderen Bundesländern, so Strobl, werde z.B. von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Aufstallung risikoorientiert und auf Kreisebene anzuordnen. Nun müßten die Infektionswege erforscht werden, um sicher zu stellen, dass nicht regelmäßig bei Auftreten der Vogelgrippe ausgerechnet den am wenigsten Schuldigen aufgrund von Vermutungen und Theorien unverhältnismässig hohe Belastungen aufgebürdet würden.
Presseerklärung
Reinhold Strobl, MdL
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