Studiengebühren werden von der SPD-Landtagsfraktion Bayern grundsätzlich abgelehnt. MdL Reinhold Strobl, Mitglied im Bildungsausschuss: „Bildung muss grundsätzlich kostenfrei für alle jungen Menschen sein.“ Aufgrund des öffentlichen Drucks wurde die CSU inzwischen zu kleinen Änderungen gezwungen: „Von der Beitragspflicht (Studiengebühren) werden auf Antrag Studierende befreit, deren nach Bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichtete einem weiteren Kund unterhaltsverpflichtet sind, das an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und Studienbeiträge oder Studiengebühren entrichtet; den Studienbeiträgen oder Studiengebühren sind vergleichbare Studienentgelte gleichgestellt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union entrichtet werden.“
Aufgrund von Nachfragen interessierte den SPD-Abgeordneten nun die Antwort auf die Frage, wie die Regelung bei so genannten Patchwork-Familien ist, wenn – was ja inzwischen sehr oft vorkomme - zwei oder mehr Kinder mit jeweils unterschiedlichem Elternteil gleichzeitig studieren und wie die Regelung bei unverheiratet zusammenlebenden Paaren geregelt sei, die mehrere Kinder im Studium unterstützen.
Hier schaut es lt. Auskunft des Wissenschaftsministeriums so aus, dass es für die Anwendung der neuen Befreiungsregelung unerheblich ist, ob die Elternteile verheiratet sind oder nicht. Entscheidend sei, ob eine Unterhaltsverpflichtung des jeweils bürgerlichrechtlich unterhaltsverpflichteten Elternteils für zwei oder mehr gleichzeitig studierende Kinder besteht. Dies setze voraus, dass die studierenden Kinder Geschwister oder Halbgeschwister seien.
Die Regelung gelte auch, wenn ein gleichzeitig studierendes Geschwister an einer Hochschule eines anderen Landes der Bundesrepublik Deutschland immatrikuliert sei und dort Studienbeiträge oder Studiengebühren entrichte. Auf das Alter des studierenden Geschwisters komme es nicht an.
Zahle das in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland studierende Geschwister dort keine Studienbeiträge, sei das an einer bayerischen Hochschule studierende Geschwister studienbeitragspflichtig.
Im Falle eines Auslandsstudiums komme die einschlägige Studienbeitragsbefreiungsregelung dann zur Anwendung, wenn in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union den Studienbeiträgen oder Studiengebühren vergleichbare Studienentgelte entrichtet würden. Höhere Lebenshaltungskosten könnten nicht berücksichtigt werden.
Reinhold Strobl zusammenfassend: „Diese Regelungen ändern nichts an der Tatsache, dass Abiturienten aus sozial benachteiligten Schichten vom Hochschulstudium fern gehalten werden. Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Studiengebühren müssen abgeschafft werden.
Reinhold Strobl, MdL (SPD)
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