Dringlichkeitsantrag
der Abgeordneten Markus Rinderspacher, Ludwig Wörner, Sabine Dittmar, Kathrin Sonnenholzner, Natascha Kohnen, Inge Aures, Harald Güller, Volkmar Halbleib, Franz Maget und Fraktion (SPD)
Vertrauensschutz für Biogasanlagen und Ausbau der Windenergie
sicherstellen.
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass im Fall einer Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)
─ keine rückwirkenden Vergütungskürzungen für Biogasanlagen erfolgen,
─ die Höhe der Vergütungssätze für Windkraftanlagen an Land auch an Standorten im Binnenland einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen.
Begründung:
Nach den Plänen der Bundesregierung soll bei bestehenden Biogasanlagen, die zwischen 2004 und 2008 in Betrieb genommen wurden, rückwirkend der Gülle-Bonus gestrichen werden.
Landwirte, die damals aufgrund dieses Bonus hohe Investitionen getätigt haben, um mehr Gülle in ihren Biogasanlagen vergären zu können, wären damit die Leidtragenden.
Eine rückwirkende Erhebung von Sonderabgaben verletzt darüber hinaus den Grundsatz des Vertrauensschutzes. Die Bürgerinnen und Bürger, die in eine klimafreundliche Stromversorgung investiert haben, werden jegliches Vertrauen in die Politik verlieren.
Zudem dürfte ein solcher Tabubruch auch bei künftigen Projekten zu zusätzlichen Risikoaufschlägen bei der Finanzierung führen.
Bei der Vergütung für Windenergie an Land sehen die Vorschläge der Bundesregierung vor, die Anfangsvergütung auf 8 Cent pro Kilowattstunde abzusenken und den Systemdienstleistungsbonus ersatzlos zu streichen.
Das bedeutet zusätzlich zur schon be¬stehenden jährlichen Vergütungsabsenkung für Neuanlagen eine Sonderkürzung um fast 14 Prozent.
Während diese Kürzung für windreiche Standorte vor allem in Norddeutschland zu verkraften ist, dürfte sie für einen Großteil der Windenergieprojekte in Bayern das Aus bedeuten.
Die von der Staatsregierung in ihrem Energiekonzept angestrebten 1.000 bis 1.500 neuen Windkraftanlagen wären nicht annähernd erreichbar.
Je weniger Windkraftanlagen aber in Bayern errichtet werden, desto mehr Windstrom muss Bayern (über noch nicht errichtete, teure Stromleitungen) aus Norddeutschland importieren. Bei einer Änderung der Vergütungssätze muss daher sichergestellt werden, dass Standorte mit einem Referenzertrag unter 70 Prozent eine Vergütung von mindestens 9,1 Cent/kWh und Standorte mit einem Referenzertrag unter 80 Prozent eine Vergütung von mindestens 8,6 Cent/kWh erhalten.
Sollte es in Zukunft zu einer erheblichen Erhöhung des derzeit sehr niedrigen Kapitalmarktzinsniveaus kommen, müssten die Vergütungssätze entsprechend angehoben werden.
Die SPD Landtagsfraktion