Bei der Kreistagssitzung am Montag vergangener Woche wurde auch das Thema „Windkraft“ und die Beteiligung durch die Bürger angesprochen. Genau in dieser Angelegenheit hatte sich der SPD-Landtagsabgeordnete Reinhold Strobl bereits am 5. März an Wirtschaftsminister Martin Zeil gewandt.
Strobl: „Aus verschiedenen Diskussionen in Gemeinden hörte ich die Befürchtung heraus, dass Bürgerwindräder, also Windräder, die auf Eigeninitiative der Bürgerinnen und Bürger und mit entsprechend hoher Akzeptanz der Gemeinde errichtet werden, in Konkurrenz zu Windrädern, die von Investoren errichtet werden, geraten.“ Es sei so, dass der Bau von Windrädern immer noch privilegiert sei, ohne dass die Gemeinde einen wirklichen Einfluss innerhalb des Genehmigungsverfahrens habe. Oft gestalte sich die Situation für die Gemeinden so, dass Investoren auf Grundstücksbesitzer zugehen, um sich potentielle Standorte für Windkraftanlagen zu sichern – und das ohne Wissen oder sogar gegen den Willen der Gemeinde.
MdL Reinhold Strobl freut sich über die vielfältigen Initiativen und den Boom von Photovoltaikanlagen und Windkraftanlagen in unserem Landkreis: „Mir ist es aber auch wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger mitgenommen werden.“ Hier sieht er in den Bürgeranlagen ein geeignetes Mittel. Die Wertschöpfung könne so in der Region verbleiben. Das, was sich in einigen Gemeinden getan habe, bezeichnet er als vorbildlich. Bis jetzt seien die Anlagen eigentlich immer mit Unterstützung der Bevölkerung gebaut worden. Er teilt jedoch auch die bei der Kreistagssitzung vorgebrachten Bedenken. Die Gemeinden dürften nicht überstrapaziert werden. Wie das Wirtschaftsministerium dem SPD-Abgeordneten mitteilt, seien Windkraftanlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich zulässig, sofern öffentliche Belange nicht entgegen stehen würden.
Gemeinden könnten allerdings Einfluss auf die Errichtung von Windkraftanlagen nehmen, indem sie planerisch aktiv werden. Dieser Weg über die Ausweisung von Gebieten für die Windkraftnutzung und den Ausschluss der Windkraftnutzung in der übrigen Fläche (oder einem Teil der übrigen Fläche) stehe den Gemeinden sowohl über die Bauleitplanung als auch die in Bayern kommunal verfasste Regionalplanung offen. Mit der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms sei vorgesehen, die Regionalen Planungsverbände zur Festlegung von Vorranggebieten für die Windkraftnutzung zu verpflichten. Damit solle flächendeckend eine abgestimmte Planung sichergestellt werden.
Strobl dazu weiter: „Die bisherige Praxis des Planungsverbandes, Vorranggebiete dort auszuweisen, wo die Gemeinden sie nicht haben wollten oder dort nicht auszuweisen, wo es die Gemeinden haben wollen, ist nicht Ziel führend. Es muss schließlich darum gehen, mit einer verantwortungsbewussten Energiepolitik die Zukunft unseres Landes zu gestalten. Und es muss alles verhindert werden, was dazu beiträgt, die Energiewende zu gefährden“.
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