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Feuerwehrbrief der SPD Landtagsfraktion

Veröffentlicht am 25.05.2010 in Landespolitik

Feuerwehrbrief der SPD Landtagsfraktion

über 325.000 Feuerwehrmänner und –frauen leisten in Bayern ihren Dienst für die Innere Sicherheit. Sie genießen Vertrauen und Respekt in der Bevölkerung und sind ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Lebens vieler Gemeinden in Bayern. Aber die Politik darf nicht nur Lippenbekenntnisse abgeben, sie muss auch etwas für ihre Feuerwehren und die dort arbeitenden Menschen tun. Bei vielen Fragen war die Staatsregierung unserer Meinung nach zu zögerlich oder hat zu wenig Initiative gezeigt, denken wir beispielsweise an die lähmend langsame Einführung des BOS-Digitalfunks in Bayern.

Die SPD-Fraktion im Landtag macht sich mit verschiedenen Initiativen für die Feuerwehren stark. Über die aktuellen Initiativen möchten wir Sie heute informieren.

Gelder an die Feuerwehren weitergeben

Lange hat sich die Staatsregierung um eine Antwort auf die Frage des Landesfeuerwehrverbands gedrückt, wie viel Geld aus der Feuerschutzsteuer den Feuerwehren in den letzten Jahren tatsächlich zur Verfügung gestellt wurde. Erst eine Schriftliche Anfrage der SPD-Abgeordneten Schmitt-Bussinger hat Licht ins Dunkel gebracht.

Das Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer wurde in den letzten Jahren nicht in Gänze zur Förderung der Feuerwehren in Bayern und zum Unterhalt der drei staatlichen Feuerwehrschulen verwendet. Im Jahr 2009 ergab sich nach Abzug der Aufgaben für den Brandschutz wie Feuerwehrfahrzeug- und Geräteförderung, Feuerwehrgerätehäuserförderung und Förderung von Feuerwehrwachen ein Ausgaberest von 27,77 Millionen Euro aus dem Feuerschutzsteueraufkommen! Damit wurde etwa die Hälfte der zur Verfügung gestellten Mittel nicht ausgereicht.

Im Klartext: Fast 28 Millionen Euro aus der Feuerschutzsteuer sind in Bayern bei den Feuerwehren und den Feuerwehrschulen bis zum Jahr 2009 nicht angekommen.

Die Begründung des Innenministeriums in der Antwort auf unsere Anfrage klingt wie eine Entschuldigung: Bei der Feuerwehrförderung habe sich ein geringerer Mittelbedarf ergeben; das Geld werde aber nun für die Erhöhung der Fahrzeugförderung, die Verbesserung der Gerätehausförderung verbunden mit großen Bauvorhaben bei mehreren Berufsfeuerwehren sowie bei den staatlichen Feuerwehrschulen sehr bald in Anspruch genommen, so der Versuch der Bayerischen Innenministeriums, das Zurückhalten von fast 28 Millionen Euro zu begründen.

Ganz offensichtlich aufgrund unserer Nachfragen hat Innenminister Herrmann nun ganz aktuell die Feuerwehr-Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrgerätehäusern verbessert. Damit kommen nun endlich mehr Feuerwehren, insbesondere die größeren, in den Genuss der staatlichen Förderung.

Förderrichtlinie verbessern

CSU und FDP im Bayerischen Landtag zeigten sich dagegen bei unserem Antrag zur Änderung der Feuerwehr-Richtlinie zur Förderung von Feuerwehrgerätehäusern (Drucksachen-Nummer 16/3070) gar nicht einsichtig: sie haben unseren Antrag abgelehnt.

Die bisher geltenden Richtlinien haben zur Folge, dass große Feuerwehrgerätehäuser und vor allem die Bauten von großen Feuerwachen der Freiwilligen Feuerwehren, ständigen Wachen und Berufsfeuerwehrwachen sehr stark benachteiligt werden. Das hatten wir bereits 2004 bei der Einführung kritisiert. Leider geben uns die Erfahrungen aus den letzten Jahren recht: Die erzielten Förderhöhen liegen bei einzelnen Feuerwachen bei nur noch 10 Prozent der Bausumme. Die gültigen Förderrichtlinien hatten auch zur Folge, dass die Haushaltsmittel aus der Feuerschutzsteuer nicht ausgezahlt wurden. Dies ist im hohen Maße ungerecht.

Jetzt endlich hebt der Freistaat die Förderung für Feuerwehrgerätehäuser und Feuerwachen um über fünf Millionen Euro jährlich an. Die neuen Feuerwehrzuwendungsrichtlinien, die am 8. Mai 2010 in Kraft getreten sind, sehen eine Anhebung der Fördermöglichkeiten beim Bau von Feuerwehrgerätehäusern und Feuerwachen vor. Neu ist die Staffelung der Festbetragsförderung für Stellplätze, die sich künftig verstärkt an den tatsächlichen Baukosten orientiert. Hierdurch sollen Kommunen mit größeren Feuerwehren unterstützt werden. So soll insbesondere ein Ausgleich für Kommunen geschaffen werden, deren Feuerwehren oftmals auch für die kleineren benachbarten Feuerwehren die Schlauch- oder Atemschutzpflege übernehmen und sie bei Brandbekämpfung und Technischem Hilfsdienst mit Spezialgerät unterstützen.

Beim Neubau eines Feuerwehrgerätehauses steigt der Festbetrag von 46.500 Euro für den ersten Stellplatz in drei Stufen bis auf 80.000 Euro für den zehnten und jeden weiteren Stellplatz im Feuerwehrgerätehaus an. Bislang konnten die Kommunen einheitlich 40.000 Euro für jeden notwendigen Stellplatz erhalten. Darüber hinaus ist beim Neubau von Feuerwachen für Berufsfeuerwehren und sog. Ständige Wachen vorgesehen, die im Zusammenhang mit dem Rund-um-die-Uhr-Betrieb stehenden Flächen wie z. B. Werkstätten sowie Aufenthalts- und Ruheräume mit einem einheitlichen Festbetrag von 15.000 Euro für jeden notwendigen Stellplatz zu fördern. Zudem werden künftig auch der Bau von Schlauchtürmen sowie der Bau von Atemschutzwerkstätten und Atemschutzübungsanlagen gefördert. Für ein Feuerwehrgerätehaus mit zehn Stellplätzen für Feuerwehrfahrzeuge steigt damit die pauschale Festbetragsförderung von bislang 400.000 Euro auf künftig 624.000 Euro.

Dass dies erst jetzt geschehen ist, zeigt, dass sich die Staatsregierung nur nach großem Druck bewegt. Die neuen Förderrichtlinien waren längst überfällig!

Zukunft der Feuerwehrschulen sichern

Die drei Staatlichen Feuerwehrschulen Würzburg, Regensburg und Geretsried erfüllen seit ihrem Bestehen eine absolut zentrale Aufgabe für den Bevölkerungsschutz in Bayern, insbesondere die unverzichtbare Aufgabe der qualifizierten Aus- und Fortbildung von Feuerwehrdienstleistenden. Zunehmend wird die Arbeit der Einrichtungen erschwert, was auch unmittelbaren Einfluss auf die Lehrgangs- und Seminarteilnehmer bis hin zu Lehrgangsausfällen oder zu geringer Bedarfsdeckung in sehr vielen Bereichen des Angebots hat. Dabei ist aber gerade die Aus- und Fortbildung ein Garant für ein funktionierendes und qualifiziertes Hilfeleistungssystem in Bayern.

Ein wesentlicher Grund für die Mängel liegt in der zu geringen Ausstattung mit Lehrpersonal sowie dessen mangelnder Bezahlung. Insbesondere auch die praxisorientierte und realitätsnahe Aus- und Fortbildung, z.B. auch an Heißausbildungsanlagen mit Echtfeuer, ist unerlässlich. Ein Zurückstehen hinter Ausrüstungsstandards, die den Feuerwehren vor Ort bereits zur Verfügung stehen, ist für eine moderne Aus- und Fortbildung nicht zielführend. Die Organisationsstrukturen können insgesamt effizienter gestaltet werden, um den heutigen Erfordernissen in der Gefahrenabwehr gerecht zu werden.

Um die Situation in den Feuerwehschulen zu verbessern hat die SPD-Fraktion deshalb einen Antrag (Drucksachen-Nummer 16/3068) eingebracht, in welchem die Staatsregierung aufgefordert wird, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Zukunft der Staatlichen Feuerwehrschulen und damit einer der zentralen Säulen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern nachhaltig und zukunftsorientiert zu sichern.

Die Staatsregierung wird in diesem Zusammenhang, über erste Ergebnisse der Projektgruppe „Entwicklung der Staatlichen Feuerwehrschulen“ noch vor der Sommerpause berichten. Wir werden Ihnen selbstverständlich auch hier die Ergebnisse zuleiten.

Ehrenamt bei der Feuerwehr fördern

Ehrenamtliches Engagement verdient besondere Anerkennung. Insbesondere das Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz muss nachhaltig gefördert werden. Es sind daher motivierende Anerkennungsformen für das Ehrenamt bei der Feuerwehr weiter zu entwickeln. Wir haben deshalb in einem Antrag (Drucksachen-Nummer 16/3069) die Staatsregierung aufgefordert, zu berichten, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit im Hinblick auf die demografische Entwicklung der Bevölkerung den Feuerwehren in Bayern zukünftig keine Nachwuchsprobleme entstehen. In dem Bericht soll insbesondere auch auf Maßnahmen zur Anerkennung und Wertschätzung des Feuerwehrdienstes in der Öffentlichkeit und zur Stärkung des Ehrenamts bei der Feuerwehr eingegangen werden.

Dabei ist auch auf Überlegungen einzugehen, ob und inwieweit durch

- Vergünstigungen für Angehörige der Feuerwehr bei der Nutzung von öffentlichen Einrichtungen (staatliche Museen und Theater, Schifffahrt auf bayerischen Seen, Einrichtungen der Kommunen, wie kommunale Bäder usw.),

- einen Zuschuss beim Erwerb eines Führerscheins, wenn der Erwerb im Interesse der Ausübung des Feuerwehrdienstes steht,

- eine Beteiligung an der Altersvorsorge,

- steuerliche Vergünstigungen,

- Versicherungsnachlässe,

- andere motivierende Anerkennungsformen (z.B. bei Auszeichnungen und Ehrungen),

- Vergleich mit anderen Bundesländern

das Ehrenamt bei der Feuerwehr gefördert werden kann.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen und wir werden Sie selbstverständlich aktuell über den Bericht informieren.

Kosten für den Feuerwehrführerschein übernehmen

Den Freiwilligen Feuerwehren stehen immer weniger Fahrer für Einsatzfahrzeuge zur Verfügung, da seit 1999 mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B (PKW) nur noch Kraftfahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t gefahren werden dürfen. Grund für diese Entwicklung ist die EU-Führerscheinrichtlinie, nach der das Fahrerlaubnisrecht und insbesondere die deutschen Fahrerlaubnisklassen an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben anzupassen waren.

Um die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren zu erhalten, hat der Gesetzgeber durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eine Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t geschaffen und die Länder ermächtigt, hinsichtlich einer Sonderfahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t bis 4,75 t die nähere Ausgestaltung durch Rechtsverordnung vorzunehmen. Durch eine Verordnung wurde in Bayern von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht. Den betroffenen Organisationen wurde dadurch ermöglicht, ihre Mitglieder selbst zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t auszubilden und zu prüfen.

Ob die Initiative der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t analog der Regelung für Fahrzeuge bis 4,75 t möglich ist, steht noch in den Sternen. Der SPD-Fraktion ist es jedoch wichtig, dass die Kosten für eine evtl. notwendige Ausbildung und Prüfung einer Sonderfahrberechtigung für das Fahren von Einsatzfahrzeugen mit einem Gewicht bis 7,5 t nicht den betroffenen Verbänden aufgebürdet werden. Daher haben wir schon im letzten Jahr die Staatsregierung aufgefordert, im Nachtragshaushalt 2010 Mittel für die Übernahme der Kosten für die Ausbildung und die Prüfung der Sonderfahrberechtigung für das Fahren von Fahrzeugen mit einem Gewicht bis 7,5 t zur Verfügung zu stellen.

Dabei bleiben wir auch weiterhin: Es dürfen keine weiteren Kosten auf die Kommunen zukommen.

Sie können die Anträge und die Diskussionen hierzu im Internet (www.bayern.landtag.de à Dokumente à Drucksachen) unter Angabe der Drucksachen-Nummer nachverfolgen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die bayerischen Feuerwehren leisten jährlich über 200.000 Einsätze, alle 2,5 Minuten wird in Bayern eine Feuerwehr alarmiert und jährlich werden über 9000 Personen bei Einsätzen durch die Feuerwehr gerettet. Daher muss alles getan werden, unsere Feuerwehren zu unterstützen und zu fördern. Wir von der SPD-Landtagsfraktion engagieren uns, dass Ihre Arbeitsbedingungen verbessert und Ihr Engagement mehr gewürdigt wird.

Wenn Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen haben, wenden Sie sich gerne an mich oder einen meiner Kollegen. Sprechen Sie uns an, teilen Sie uns mit, wenn es bei Ihnen vor Ort bei der Feuerwehr Probleme gibt. Dafür sind wir da.

Mit den besten Grüßen, Ihr Arbeitskreis für Innere Sicherheit in der SPD-Fraktion

 

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