Die Mittel im Bereich der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes wurden in der Vergangenheit – vor allem seit der Amtszeit von Edmund Stoiber - immer wieder drastisch gekürzt. Im Jahr 1998 betrug der Ansatz noch fast 17 Mio Euro. Derzeit sind im Haushaltsplan 2010 Fördermittel in Höhe von rd. 13,1 Mio Euro veranschlagt. Nach Abzug der haushaltsgesetzlichen Sperre sowie von globalen Minderausgaben verbleibt hiervon ein Betrag von rd. 12,0 Mio Euro. Die Folgen dieser Kürzungen seien, so MdL Reinhold Strobl (SPD) (Mitglied im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen) für die Bereiche Kultur, Tradition und Geschichte in Bayern katastrophal. Wie sich die Situation im Landkreis und in der Stadt Amberg darstellt, wollte Strobl deshalb in einer Anfrage wissen. Strobl: „Insbesondere bei kleineren Maßnahmen an Bauern- und Bürgerhäusern, Nebengebäuden usw. entscheidet ein Zuschuss des Bayer. Amtes für Denkmalpflege oft über die Durchführung einer Sanierung oder den Erhalt des Denkmals.“
Wie aus der Antwort des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, hervorgeht, gibt es im Landkreis Amberg-Sulzbach 1.217 Objekte, welche sich in privaten, kommunalen oder staatlichen Eigentum befinden. In der Stadt Amberg sind es 485 Objekte. Eine staatliche Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Sicherung und Instandsetzung privater Baudenkmäler im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes erfolge zum einen durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege nach den Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege und zum anderen durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst nach der Verordnung über den Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz mit Mitteln des Entschädigungsfonds. In den letzten 5 Jahren wurden von privaten Denkmaleigentümern über die Unteren Denkmalschutzbehörden der Stadt Amberg elf Antrage, der Stadt Sulzbach-Rosenberg 5 und über den Landkreis 29 Anträge eingereicht.
In den Jahren 2005 bis 2010 wurden Mittel des Entschädigungsfonds in Höhe von 6.418.000 € für Maßnahmen im Landkreis Amberg-Sulzbach, der kreisfreien Stadt Amberg sowie im Landkreis Neumarkt i.d.Opf. bewilligt; davon wurden bisher 3.976.500 € ausgezahlt. Der Entschädigungsfonds wird zu gleichen Teilen vom Freistaat Bayern und den bayerischen Kommunen getragen und dient der Befriedigung von Entschädigungsansprüchen, die aus Enteignungen oder sonstigen wesentlichen materiellen Einwirkungen auf das Eigentum entstehen, sowie der Abgeltung unzumutbarer Sonderopfer, die sich aus der Erhaltung eines Baudenkmals für dessen Eigentümer ergeben. Die Höhe der Einzahlungen in den Fonds ist in der Verordnung über den Entschädigungsfonds nach dem Denkmalschutzgesetz geregelt.
Strobl interessierte auch, welche Maßnahmen in den letzten 5 Jahren abgelehnt wurden und mit welcher Begründung. Abgelehnt aufgrund fehlender Haushaltsmittel wurde das Objekt Kath. Spitalkirche St. Katharina und Barbara in Auerbach, weitere Anwesen in Auerbach und ein Anwesen in Vilseck, ebenso ein Antrag aus dem Jahr 2002 hinsichtlich des Objekts Pfarrkirche in St. Marien in Sulzbach-Rosenberg sowie der Antrag „Bogenbrücke in Haunritz“ (wegen Bagatellgrenze). In die Liste der bevorzugten Objekte, welche bisher bei der Förderung nicht berücksichtigt werden konnten, wurde ein Anwesen in Amberg und das Kloster Michelfeld.
In den letzten 5 Jahren (2005 – 2010) wurden zur Erhaltung, Instandsetzung, Restaurierung und Pflege von Denkmälern im Landkreis Amberg-Sulzbach 744.000 € und in der Stadt Amberg 113.500 € genehmigt und ausbezahlt. Aufgrund der Vielzahl von sanierungsbedürftigen Denkmälern, die ohne Zuwendungen aus den genannten Ansätzen nicht instand gesetzt werden können, liegt der tatsächliche Bedarf, so Strobl, über den im Haushalt bereit gestellten Mitteln. Dabei gebe es für die Denkmalpflege genug zu tun. Rund 120.000 Baudenkmäler gebe es in Bayern. Deshalb müsse der Freistaat einfach mehr Geld zur Verfügung stellen. Auch werde gemunkelt, dass die Landesstiftung, welche bisher noch viele Maßnahmen bezuschussen konnte, nicht mehr so viel Geld zum Verteilen zur Verfügung habe.
Strobl: „Ein Kulturland wie Bayern darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen. Es kann nicht nur vom Idealismus der jeweiligen Besitzer abhängen, ob alte Kulturgüter erhalten werden.“ Für Reparaturen müssten Fachkräfte und spezielle Materialien herangeholt werden. Und das sei teuer. Deshalb sei es dringend notwendig, dass der Freistaat hier seinen Etat wieder erhöht.