Die Überalterung in der bayerischen Finanzverwaltung und das Defizit an jungen Nachwuchsbeamten im mittleren und gehobenen Dienst wird in den nächsten Jahren eine enorme Herausforderung an die bayerischen Finanzämter darstellen. Die Altersstruktur in den Finanzämtern der Oberpfalz weist – so SPD-MdL Reinhold Strobl - eine deutliche Überalterung der Beamten auf. So belegen z.B. die Zahlen, dass von den 240 Beschäftigten des Finanzamtes Amberg 140 (58,3%) über 50 Jahre und 22 Beschäftigte (9,2%) über 60 Jahre alt sind. Mit ähnlich hohen Zahlen sind die Finanzämter in Cham, Neumarkt, Regensburg, Schwandorf und Weiden konfrontiert. So sind am Finanzamt Cham von den 203 Beschäftigten 113 (55,7%) über 50 Jahre alt. In Neumarkt sind es 64 (50,4%) von 127 Beamten, in Regensburg 227 (49,8%) von 456, in Schwandorf 93 (66,4%) von 140 und in Weiden 130 (67,7%) von 192 Beschäftigten.
Diese Zahlen waren für den SPD-Abgeordneten Anlass, bei der Staatsregierung nachzufragen, ob sie die Handlungsfähigkeit der bayerischen Finanzämter aufgrund der zu erwartenden Engpässe durch zu wenige Nachwuchsbeamten/innen gefährdet sieht. Anlass für diese Frage war für Strobl die Tatsache, dass z.B. im Jahr 2002 in Bayern im mittleren Dienst 218 Beamtenanwärter eingestellt wurden. Im Jahr 2006 waren es nur noch 79. Im Gehobenen Dienst waren es 2002 noch 390, im Jahr 2006 nur 164. Lt. Auskunft der Staatsregierung waren zum 1. Juli 2009 bei den Finanzämtern im mittleren Dienst 329 und im gehobenen Dienst 205 Planstellen frei. Nicht enthalten sind die Stellen, die zwar frei, aber angesichts der Wiederbesetzungssperre bzw. der Sperre wegen Altersteilzeitfreistellung nicht besetzbar sind. Mit Stand 1. Juli 2009 würden sich rund 900 Anwärterinnen und Anwärter in der Ausbildung befinden, für deren spätere Übernahme Planstellen bereitstehen müssen.
Die Handlungsfähigkeit der bayerischen Finanzämter, so die Staatsregierung gegenüber MdL Strobl, sei nicht gefährdet und werde auch nicht gefährdet werden. Die notwendigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden auch künftig zur Verfügung stehen. Die seit langem eingeführte Bedarfsausbildung stelle sicher, dass Altersabgänge rechtzeitig ersetzt werden könnten. Deshalb könne von einer offensichtlichen Überalterung nicht die Rede sein. Unterschiedliche Altersstrukturen in den verschiedenen Finanzämtern Bayern begründet die Staatsregierung mit der unterschiedlichen Anziehungskraft der einzelnen Finanzämter. Hierzu stellt Strobl jedoch fest, dass bayernweit
43,3 % der Beamten über 50 Jahre alt sind.
Die Staatsregierung stellt in ihrer Antwort heraus, dass sich in den letzten Jahren die Steuerverwaltung darauf konzentriert hat, die Beschäftigten in den Finanzämtern bei ihrer Arbeit mit einer verstärkten IT-Unterstützung und mit der Einführung von maschinellen Risikomanagementsystemen zu entlasten. Auch organisatorische Maßnahmen hätten zu einer Entlastung der Finanzämter beigetragen. So habe beispielsweise die Einrichtung von Servicezentren als erste Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger dazu geführt, dass die Beschäftigten im Hintergrund konzentrierter, weil ungestörter, arbeiten könnten. Unabhängig davon seien im Doppelhaushalt 2009/2010 für die Steuerverwaltung 500 neue Stellen vorgesehen. Ziel sei es darüber hinaus, in den nächsten Jahren kontinuierlich in etwa 500 Nachwuchskräfte jährlich einzustellen. Dies höre sich, so Strobl, zwar gut an. Allerdings würden in den Jahren ab 2014 rund 500 und sogar bis zu fast 700 Beamte das 65. Lebensjahr erreichen. In Amberg, so Strobl seien (Stand: 28.04.09) 22 Beamte über 60 Jahre alt (Cham: 27, Neumarkt: 14, Regensburg: 38, Schwandorf: 17, Weiden: 36).
Aus den Einstellungsjahrgängen 2007 und 2008 seien den Finanzämtern in der Oberpfalz insgesamt 39 Anwärterinnen und Anwärter des mittleren Dienstes sowie ein Aufstiegsbeamter zugewiesen. Auf die Frage, wie der bestehende sowie der zu erwartende Personalmangel speziell an den Oberpfälzer Finanzämtern Cham, Neumarkt, Regensburg, Schwandorf, Amberg und Weiden aufgefangen werden kann, um einen geregelten Betrieb zu gewährleisten, teilte Minister Georg Fahrenschon mit: „Der notwendige Personaleinsatz an den genannten Finanzämtern kann aufgrund der vorliegenden Versetzungsanträge jederzeit gewährleistet werden.“
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