Nach einer Erhebung im März 2008 werden bundesweit aktuell rd. 14.000 Lkw-Parkstände auf und an Bundesautobahnen zusätzlich benötigt, in Bayern rund 2.200 Lkw-Parkstände. Das geht jetzt aus einer Antwort von MdB Karin Roth, der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, an den Schnaittenbacher SPD-Landtagsabgeordneten Reinhold Strobl hervor. Strobl hat das Thema bereits mehrmals aufgegriffen, da er feststellte, dass Parkplätze oft sehr weit auseinander liegen oder eben nachts hoffnungslos überfüllt sind. Das habe, so Strobl, auch etwas mit Verkehrssicherheit zu tun: „Genügend Parkplätze in einem nicht zu großen Abstand tragen zur Verkehrssicherheit bei.“ Erst vor kurzem war dieses Thema Gegenstand eines Gesprächs zwischen den beiden SPD-Abgeordneten Reinhold Strobl und Paul Wengert mit dem zuständigen bayerischen ver.di-Bereichsleiter Hans-Peter Konrad.
Der Bund, so Karin Roth, stellt den Ländern für die beschleunigte Umsetzung des „Ausbauprogramms zur Verbesserung des Parkflächenangebots auf Rastanlagen der Bundesautobahnen“ die notwendigen Mittel zur Verfügung, die durch die Konjunkturpakete I und II erheblich aufgestockt werden. Mit den ursprünglich vorgesehenen Mitteln habe der Bund für den Neu- und Ausbau der Rastanlagen in 2009 und 2010 nun insgesamt 200 Mio Euro angesetzt.
Für 2009 sei an die bayerische Straßenbauverwaltung bisher eine Zuweisung von 15,4 Mio Euro vorgesehen. Bis Ende 2012 sollen bundesweit mindestens 11.000 neue Lkw-Parkstände geschaffen werden, davon 3.000 bis Ende 2009. In der Anlaufphase wurden annähernd 800 Parkstände geschaffen. Für 2009 haben die Länder den Bau von rund 2.300 Parkständen gemeldet. In einer Gemeinsamen Erklärung habe der Freistaat erklärt, in 2009 und 2010 rund 850 neue Lkw-Parkstände zu bauen.
Im Gegenzug werde der Bund die notwendigen Mittel bereitstellen. Dies zeige, so PStS Roth, dass der Bund und der Freistaat gemeinsam ihrer Verantwortung für die Verkehrsteilnehmer und insbesondere für die Lkw-Fahrer Sorge tragen. Zur Beschleunigung des Rastanlagenausbaus prüfe die bayerische Straßenbauverwaltung beim 6-streifigen Ausbau von Bundesautobahnen, ob die vorhandenen Rastanlagen nicht im Vorhinein ausgebaut werden können.
Im Ergebnis konnten bzw. können beispielsweise die Rastanlagen Uettinger Rothe Nord und Süd sowie Bärenroth/Nord auf der A 3 vorzeitig in Bau gehen.
Zur Verbesserung des Lärmschutzes im Bereich zu erweiternder oder neu zu bauender Rastanlagen stelle der Bund den Ländern aus dem Konjunkturprogramm II bis Ende 2010 Mittel als freiwillige Leistung im Rahmen der Lärmsanierung zur Verfügung.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung strebe eine dauerhafte Einführung dieser Regelung an. Zur Nutzung zusätzlicher Flächen an und neben den Bundesautobahnen zur Erhöhung der Lkw-Parkkapazitäten werde dem Bund im Spätsommer 2009 eine Expertise zu den rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von Flächen neben den BAB vorliegen.
Reinhold Strobl, MdL (SPD)
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