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Truppenübungsplatz Grafenwöhr: Schießlärm bleibt

Veröffentlicht am 09.02.2007 in Allgemein

Staatsregierung sieht keinen Handlungsbedarf

Die Bayerische Staatsregierung ist überzeugt davon, dass sich die US-Armee an die Vereinbarungen der genannten Verwaltungsvereinbarung hält. Dies teilte Staatsminister Eberhard Sinner jetzt dem SPD-Landtagsabgeordneten Reinhold Strobl auf Anfrage mit. Den örtlichen Vertretern der US-Armee, insbesondere dem Kommandierenden General des Joint Multinational Centers und dem Kommandeur der Garrison Grafenwöhr sei an einem sehr guten Einvernehmen mit der bayerischen Bevölkerung gelegen. Störungen der Nachbarschaft über das zugestandene Übungsmaß hinaus würden schon von Kommandeursseite verhindert. Indiz dafür mag auch die äußerst geringe Zahl der Beschwerden sein, so der Minister. Die Staatsregierung sehe daher keine Veranlassung, Maßnahmen zur Verringerung des Schießlärms zu ergreifen.

Der Anfrage vorausgegangen waren Beschwerden über Schießlärm im Raum Auerbach, welche in den letzten Monaten zugenommen hatten. Strobl erinnert sich daran, dass es in früheren Jahren rund um den Truppenübungsplatz enorme Belästigungen durch Schießlärm gab, sogar an den Feiertagen und in den Nachtstunden. Der jetzige SPD-Landesvorsitzende Ludwig Stiegler und auch der jetzige Landrat von Amberg-Sulzbach, Armin Nentwig, wurden hier ebenso aktiv wie die Staatsregierung.

Der Bundesminister der Verteidigung und der Oberbefehlshaber des US-Heeres in Europa und der 7. Armee haben am 18. März 1993 eine Verwaltungsvereinbarung über die Benutzung von Truppenübungsplätzen, die den US-Streitkräften gemäß dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut zur ausschließlichen Benutzung überlassen sind, abgeschlossen.

Anlass dieser Vereinbarung waren die erwähnten seinerzeit deutlichen Beeinträchtigungen der Anlieger von Truppenübungsplätzen durch Schießlärm. Vorausgegangen waren Messungen des Schießlärms der Schießbahn 42 in Nitzlbuch über mehrere Monate, die das Bayerische Landesamt für Umweltschutz bereits im Sommer 1982 vorgenommen hatte.

In Art. 4 der abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung heißt es: "Für das Schießen ("Live Firing") mit Artillerie und großkalibrigen Waffen ab 20 mm gilt grundsätzlich, dass an Sonntagen und den deutschen Feiertagen Schießvorhaben nicht gestattet sind."
An den Wochentagen dürfen Schießvorhaben demnach nicht vor 08.00 Uhr beginnen und sind wie folgt zu beenden: In der Zeit vom 01.11. bis 31.01. um 23.00 Uhr 01.02. bis 31.03. um 24.00 Uhr 01.04. bis 30.04. um 01.00 Uhr 01.05. bis 31.07. um 02.00 Uhr 01.08. bis 31.08. um 01.30 Uhr 01.09. bis 31.10. um 24.00 Uhr.

An Samstagen dürfen Schießvorhaben nicht vor 08.00 Uhr beginnen und sind spätestens um 14.00 Uhr zu beenden.

Schießen mit Handfeuerwaffen unter 20 mm ist auf den Truppenübungsplätzen auch während der Zeiten möglich, in denen das Schießen gemäß Absatz 1 der Vereinbarung nicht gestattet ist. In begründeten Fällen ist der Oberbefehlshaber des US-Heeres in Europa berechtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Verteidigung Ausnahmen zuzulassen. Danach evtl. geänderte Schießzeiten sind den örtlichen Behörden bekanntzumachen. Die US-Streitkräfte werden eine Reduzierung der festgelegten Schießzeiten vornehmen, sofern Änderungen in der Streitkräftestruktur oder in nationalen Ausbildungsnormen dies gestatten. Da sich die Truppenstärke des US-Heeres in Bayern im letzten Jahr von ca. 25.000 auf ca. 15.000 verringert hat, habe sich auch der Übungsbedarf im Rahmen des sogenannten Live Firing naturgemäß verringert.

Ohne Meldung liegt kein Lärm vor!
In den letzten sechs Monaten, so wurde dem SPD-Abgeordneten mitgeteilt, seien fünf Beschwerden über den Übungslärm auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr nahe bei Auerbach-Nitzlbuch eingegangen, die allesamt Vorgänge auf dem Truppenübungsplatz um den 20. November 2006 herum betroffen haben. Laut US-Armee handelte es sich um Aktivitäten eines Sprengkommandos. Dazu stellt MdL Strobl fest, dass er jedoch auch schon vor diesem Termin von einer Zunahme des Schießlärms gehört habe.
Festgehalten wurde eben nur der Schießlärm, der gemeldet wurde.

In der Vereinbarung festgelegt wurde, dass die Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr einen deutschen militärischen Vertreter einsetzt. Er vertritt gegenüber den militärischen Dienststellen der US-Streitkräfte auf dem Truppenübungsplatz die Belange der Bundeswehr. Die zur Bundeswehr gehörende Wehrbereichsverwaltung sei für Angelegenheiten des Schutzes gegen Schießlärm zuständig. Diese Zuständigkeit schließe eine Zuständigkeit der bayerischen Immissionsschutzbehörden aus.

Die Staatsregierung sei jedoch grundsätzlich bereit, die Lärmbelästigung durch den Truppenübungsplatz Grafenwöhr über einen längeren Zeitraum an ausgewählten Orten zu messen. Dazu kann eine mobile Dauermessstation des Landesamtes für Umweltschutz für die Dauer von ca. einem Monat in ein bis drei Orten eingerichtet werden. Im Rahmen einer Vorprüfung sollte allerdings erkennbar sein, dass nächtlicher Schießbetrieb (22.00 bis 06.00 Uhr) mit einer gewissen Regelmäßigkeit und mit Lärmwerten, die das übliche Maß deutlich überschreiten, auftritt. Da sich diese Zusage nicht mit den Forderungen der Anlieger deckt, fordert Strobl dazu auf, Schießlärm außerhalb der vereinbarten Zeiten festzuhalten und auch seinem Bürgerbüro (reinhold.strobl@bayernspd-landtag.de / Telefon: 09622-703636) zu melden.

Die US-Armee hat schließlich noch mitgeteilt, dass es keine Pläne für eine Verlegung der Schießbahn bei Auerbach gibt. Reinhold Strobl betont, dass es im gegenseitigen Interesse ist, wenn sich an die vereinbarten Schießzeiten gehalten wird. Die Akzeptanz durch die Bevölkerung sei umso größer, umso weniger Beschwerden es gebe.

 

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