Verbot des Preisdumpings im Lebensmittelhandel schützt Verbraucher, Einzelhändler und Landwirte.
Zum Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der bayerischen SPD-Landesgruppe, MdB Marianne Schieder:
Mit der geplanten Verschärfung des Verbots des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln werden die Verbraucherinnen und Verbraucher, die kleineren und mittleren Einzelhändler und die Landwirte gestärkt.
Sowohl die ‚Geiz ist Geil-Metalität’ als auch die Dumpingpreise gehen auf Kosten der Lebensmittelsicherheit, wie die Gammelfleischfunde in der Vergangenheit zeigen. Die hohe Konzentration im Lebensmittelhandel und der dadurch angefachte Konkurrenzkampf der großen Handelsunternehmen haben zu einem ruinösen Preiswettbewerb insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel geführt, der durch Verkäufe unter Einstandspreis weiter verschärft wird. Diesem Wettbewerbsdruck sind kleine und mittlere Einzelhändler vielfach nicht mehr gewachsen. Sie werden nach und nach vom Markt verdrängt, was auf Dauer die breite Versorgung vor allem im ländlichen Raum beeinträchtigen kann. <>
In den Landkreisen Schwandorf und Cham hatten erst kürzlich Landwirte vor Supermärkten gegen die aggressive Preispolitik demonstriert. Anlässlich eines Sonderangebots von 0,39 €/Liter Milch, was eindeutig ein Verkauf unter Einstandspreis sei, wiesen sie auf die Existenzbedrohung von Milchbauern hin.
Das bisherige Verbot, Waren unter Einstandspreis zu verkaufen, schaffte nur unzureichende Abhilfe, da das gelegentliche Anbieten von Waren unter Einstandspreis erlaubt war. Daher wird zukünftig auch der gelegentliche Verkauf von Lebensmitteln unter Einstandspreis grundsätzlich untersagt (§ 20 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB).
Davon ausgenommen bleiben nur solche Verkäufe unter Einstandspreis, die wegen drohenden Verderbs oder Unverkäuflichkeit der Ware oder in vergleichbar schwerwiegenden Fällen sachlich gerechtfertigt sind. <>
Mit dem Gesetzentwurf wird ein Signal für einen hohen Qualitätsstandard bei Lebensmitteln gesetzt und Niedrigpreisstrategien entgegengewirkt. Gleichzeitig wird der Schutz der kleinen und mittleren Einzelhändler und der Landwirte gewährleistet.
Marianne Schieder, MdB
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