Bei Hartz IV besteht nach Meinung von MdL Reinhold Strobl (SPD) dringender Nachbesserungsbedarf. Er beschreibt dies kurz anhand eines behinderten Arbeitnehmers (80%, kaufm. Angestellter), der unverschuldet in die Arbeitslosigkeit kam und jetzt vor der Situation steht, sein mit viel Mühen (mit Arbeitsleistung seines Vaters) gebautes Haus verkaufen zu müssen.
Dieser schilderte dies vor kurzem dem SPD-Abgeordneten so: „Ich weiß nicht mehr, wie ich das abwenden soll.“ Inzwischen hat sich MdL Strobl auch an den Parteivorsitzenden Kurt Beck und an Arbeitsminister Franz Müntefering gewandt und Nachbesserungen eingefordert.
Strobl: „Wir sind als SPD immer dafür eingetreten, dass sich die Menschen auch Eigentum schaffen können. Die derzeitige Regelung führt aber dazu, dass die Menschen in die Armut getrieben werden.“
Strobl weiter: „Soll ich den Menschen in Zukunft raten, all ihr Geld zu verjubeln, damit sie im Notfall nichts mehr haben?“ Oder kann ich ihnen auch in Zukunft noch raten: „Spart für den Notfall.“
Der betreffende Bürger, so Strobl, hat inzwischen eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht, da ihm Hartz IV abgelehnt wurde. Er ist aus seiner Wohnung ins Dachgeschoß gezogen und hat den anderen Teil vermietet, um wegen fehlender anderer Einnahmen zumindest einige Mieteinnahmen für den Lebensunterhalt und das Haus (hier muss ja auch immer wieder renoviert werden) zu erzielen.
Falsch, denn genau das wurde ihm auch zum Fehler. Genauso das kleine „Vermögen“, das er aber zur Abzahlung der noch am Haus verbliebenen Schulden brauchte (Wenn er das nicht macht, hat er auch keine Mieteinnahme). Unterm Strich hat er praktisch kein Geld, aber der Wert der Wohnung wird ihm angerechnet.
Durch die Ablehnung muss er seinen Krankenkassenbeitrag selbst zahlen – wovon? Wie lange macht die Bank noch mit? Er hätte noch 7 Jahre bis zur Rente. Wovon soll er in dieser Zeit leben? Durch die Beschäftigungslosigkeit wird er auch eine niedrigere Rente bekommen. Soll er sein Haus verkaufen? Dafür bekäme er nicht viel. Er wäre am Ende seines Arbeitslebens wieder bei Null angelangt. Das Geld müsste er verbrauchen (für den Lebensunterhalt). Es stellt sich die Frage, wann er letztendlich dem Staat voll auf der Kasse liegt.
Initiativen, die dahin gehen, dass Hartz-IV-Empfänger mehr Geld für die Altersvorsorge zurücklegen dürfen, haben für Strobl einen gewissen Charme. Strobl: „Es ist nicht richtig, den Menschen zu sagen, sorgt fürs Alter vor, aber wir nehmen euch das im Notfall wieder weg.“ Auch eine Verlängerung des ALG 1 (z.B. bei 40 Beitragsjahren wieder volle 2 Jahre) wäre nach Ansicht von Strobl angebracht.